Drucksache - DS/0554/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die B-Pläne 11-104 (Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: Freienwalder Straße/Genslerstraße/Werneuchener Straße/Goeckestraße) und 11-115 VE (Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: Freienwalder Straße 12) dahingehend zu ergänzen bzw. einem geänderten vorhabenbezogenen B-Plan so zu entsprechen, dass den Bauinvestoren der Bau eines weiteren Geschosses und damit die Erhöhung der GFZ möglich gemacht wird. Die GRZ sollte dabei unverändert bleiben.
Begründung:
Eine Steigerung der geplanten Höhenentwicklung ist städtebaulich sinnvoll, da dringend Wohnraum benötigt wird. Zudem ist in den konkreten B-Plan-Gebieten keine unmittelbare Nachbarschaft so betroffen, dass nicht auch die Interessen der bereits bestehenden Bewohnerschaft berücksichtigt wären. Gerade im B-Plan-Verfahren sollte anders als in der Prüfung nach §34 entschieden werden. Bei dem 11-115 VE hat der Vorhabenträger bereits die Bereitschaft geäußert, weitere Wohnungen zu schaffen. Darauf sollte schnellstens eingegangen werden.
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