Drucksache - DS/0456/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass bei den kommenden Verhandlungen mit Carsharing-Unternehmen ein festgeschriebener Anteil von Carsharing-Angeboten auch in Lichtenberg vorgehalten werden muss.

 

Begründung:

Am 1. September ist das Carsharinggesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Der Senat ist gefordert, Landesgesetze für die stationsgebundenen Parkflächen nach dem Modell des Carsharinggesetzes zu erlassen. Auf diese Weise soll eine Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Rad- und Fußverkehr erfolgen.


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