Wirksamkeitsdialog qualitativ verbessern

Drucksache - DS/0510/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht den Wirksamkeitsdialog des Jugendamts mit freien Trägern der Jugendhilfe nach § 11, 13 und 16 SGB VIII qualitativ so zu gestalten, dass aussagefähige Ergebnisse über die Wirkung der vor Ort geleisteten Arbeit entstehen.

 

Dabei sollten u. a. folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

-          Benennen der vorhandenen Ressourcen durch die Förderung des Jugendamts, Mittel des Trägers und Drittmittel („Inputs“, was wurde in die Arbeit vor Ort investiert)

-          Benennen der mit den Ressourcen durchgeführten Aktivitäten und Leistungen („Outputs“, was wurde vor Ort angeboten und wer wurde damit erreicht)

-          Benennen der damit erzielten Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Besucher/innen („Outcomes“, was hat sich bei den BesucherInnen dadurch verändert)

-          Benennen des Beitrags für den Planungsraum/Sozialraum („Impact“, welche Einwirkung wurde auf gesellschaftlicher Ebene festgestellt)

-          Die Anwesenheit des Trägers beim Wirksamkeitsdialog.

 

Begründung:

Der aktuelle Wirksamkeitsdialog (siehe Anlage) ist eine Form der Selbstevaluation. Die Benennung der eingesetzten Ressourcen und Leistungen sagt über die tatsächliche Wirkung noch nichts aus. Selbst eine hohe Teilnehmendenzahl und persönliche Zufriedenheit geben darüber keine Auskunft. Das Ergebnis ist eine Selbsteinschätzung der geleisteten Arbeit und somit für eine Beurteilung der Wirkung und Qualität der Arbeit kaum geeignet. Für Entscheidungsträger ist nicht nachvollziehbar, ob eine weitere Förderung angemessen ist bzw. welche Veränderungen nötig sind.

Näheres hier.

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