Drucksache - DS/0556/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Falle von Beschädigungen öffentlichen Eigentums grundsätzlich Strafanzeige zu erstatten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

 

Über die einzelnen Fälle ist der BVV jährlich unter Angabe der relevanten Informationen zu berichten.

 

Begründung:

 

Die mutwillige Beschädigung bzw. sogar Zerstörung von öffentlichem Eigentum stellt ein erhebliches Problem dar. Dadurch wird nicht nur das Stadtbild verschandelt und die Attraktivität herabgesetzt, sondern auch die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Einrichtungen eingeschränkt. Eine konsequente straf- und zivilrechtliche Verfolgung ist ein wichtiger Baustein, um der zunehmenden Gleichgültigkeit gegenüber öffentlichem Eigentum zu begegnen. Im Übrigen sollte es für Träger öffentlicher Gewalt eine Selbstverständlichkeit sein, Straftäter in jeglicher möglichen und sinnvollen Hinsicht zur Verantwortung zu ziehen.

Näheres hier.

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