Stellflächen sichern/Parkplätze ermöglichen

Drucksache - DS/0585/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht stärker dem im Bezirk vorhandenen Bedarf an privaten Stellflächen wohnortnah zu entsprechen. Als ausreichend kann eine Stellplatzzahl von 0,8 * geplanter konkreter Wohneinheiten unter Abzug der Anzahl von Wohneinheiten, die belegungsgebunden (Sozialer Wohnungsbau) sind, betrachtet werden.

Dazu soll das Bezirksamt im Rahmen der im Planungsverfahren erforderlichen Kontaktaufnahme mit Investoren für den Wohnungsbau in geeigneter Form informieren.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert für die Schaffung von weiteren Stellflächen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) intensiv bei Neuinvestitionen zu werben.

 

Begründung:

Der Beschluss von Bebauungsplänen und Baugenehmigungen ohne ausreichende Parkraumversorgung hat starke Auswirkungen auf bestehende Wohngebiete und führt zu vielerlei Ärger in der Anwohnerschaft (u. a. Parksuchverkehr). Einen Anspruch auf Stellflächen ist individuell im öffentlichen Straßenland nicht gegeben und dennoch besteht ein hoher Bedarf von Stellflächen trotz vielerlei Bemühungen den ÖPNV weiter attraktiv zu gestalten. Es braucht im Hinblick auf die vielen Projekte der Nachverdichtungen Lösungen für ausreichend Stellflächen für den MIV. Dies muss bereits in den Planungen berücksichtigt werden, um das Potenzial bspw. über Tiefgaragen auszuschöpfen.

Näheres hier.

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