Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere Stasi-Mitarbeit

DS/0066/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 
 
Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für alle Bezirksverordneten der BVV Berlin-Lichtenberg die Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit. 
 
Die BVV wendet dabei folgende Verfahrensweise an: 
 
Die Bezirksverordneten reichen das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens bis zum 31.03.2017 ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren beim BVV-Büro ein. 
 
Der Vorsteher der BVV beantragt beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der Mitglieder der Lichtenberger BVV auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese unter Moderation der Stellvertretenden BVV-Vorsteherin durch die von den Fraktionen bestimmten Vertreter (Vertrauensgremium) geöffnet und gesichtet. Die Ergebnisse werden protokolliert. 
 
Von den Ergebnissen erhalten die jeweils betroffenen Bezirksverordneten und Fraktionen durch den BVV-Vorsteher zuerst Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen. 
 
Nach Ablauf der Frist werden die Protokollierungen der Ergebnisse sowie der Stellungnahmen innerhalb von drei Monaten durch den BVV-Vorstand in einer öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. 
 
Begründung: 
 
Es ist bekannt, dass in der Zeit der DDR viele Menschen offiziell oder inoffiziell mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet haben und so das System der DDR stützten. Ebenso ist bekannt, dass eine große Zahl dieser ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufarbeitung dieses Teils ihrer Geschichte eher suboptimal angehen. Die Bezirksverordneten versehen für die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs ein öffentliches Amt. Die Bürger Lichtenbergs haben die berechtigte Erwartung, dass die gewählten Bezirksverordneten integer sind. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. 
 
Die Überprüfung soll den Aufarbeitungsprozess unterstützen und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der BVV bilden. Klarheit über die Integrität der Mitglieder der BVV zu erlangen, gelingt am besten, wenn alle Mitglieder überprüft werden.


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