Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0097/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten: 
  1. Wen informierte das Bezirksamt wann und wie über die Ergebnisse der Studie? 
  2. Warum wurde im Fachausschuss der BVV nicht ausführlich über die Ergebnisse der Studie informiert und wird es eine Vorlage zur Kenntnisnahme dazu gegeben? 
  3. Welche Gründe gibt es für das Bezirksamt die BVV zeitlich erst nach der Unterrichtung der Medien zu informieren? 
  4. Wie begegnet das Bezirksamt der Sorge, dass Bezirksverordnete über die Arbeit des Bezirksamtes nur noch aus der Zeitung statt der offiziellen Unterrichtung durch Vorlagen zur Kenntnisnahme informiert würden? 
  5. Welche Ziele und welche konkreten Maßnahmen leitet das Bezirksamt aus der Studie für die Arbeit in eigener Zuständigkeit ab?
  6. Welche Aufforderungen wird das Bezirksamt an das Land Berlin diesbezüglich richten? 
 
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit: 
 
Zu Frage 1: 
 
Am Montag, 19.06.2017 fand eine gemeinsame Pressekonferenz zum Thema „Ärztemangel in Berlin: Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung“ mit 22 angemeldeten Pressevertreter*innen im Lichtenberger Ratssaal statt. Geladen waren 22 Vertreter*innen der Berliner Tagespresse und das Ärzteblatt. Am Dienstag, 20.06.2017 wurden die Dateien auf der Lichtenberger Homepage online gestellt.
 
http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/studie-aerzteversorgung-lichtenberg-und-neukoelln und
 
http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.596005.php 
 
Zu Fragen 2 und 3: 
 
Die BA-Vorlage 091/2017 „Veröffentlichung der Ärztestudie „Ambulante ärztliche Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln – Eine Studie im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln“ ging am 27.06.2017 in der eingereichten Fassung als Zwischenbericht zur Kenntnisnahme an die BVV. Die Studie zur Ärzteversorgung in den Bezirken Lichtenberg und Neukölln wurde von Lichtenberg initiiert und gemeinsam mit den beteiligten Partnern finanziert: BA Lichtenberg, BA Neukölln, Sana Klinikum Lichtenberg und das Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge. Zur Veröffentlichung der Ergebnisse stimmten alle beteiligten Partner gemeinsam eine Verfahrens- und Veröffentlichungsstrategie ab. Insbesondere mit dem Neuköllner Gesundheitsstadtrat, Falko Liecke (CDU), wurde die Terminfindung eng koordiniert und sich gemeinsam auf den 19.06.2017 geeinigt. 
 
Zu Frage 4: 
 
Es besteht kein Anlass zur Sorge. Dem Ausschuss für Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit wurde regelmäßig über den Verlaufsstand der Ärztestudie in den vorangegangenen Sitzungen berichtet. Dies ist ein gewähltes Verfahren, das auch in Zukunft Bestand haben wird. 
 
Zu Frage 5: 
 
Vor dem Hintergrund der begrenzten Einflussnahme der Bezirke in der Bedarfsplanung und ambulanten Ärzteversorgung sind dennoch und gerade deswegen in Abstimmung mit den beteiligten Partnern der Studie Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung und mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung geplant. Ebenso werden die Studienergebnisse mit den gesundheitspolitischen Forderungen auf der Gesundheitsstadträtesitzung vorgestellt und erörtert. 
 
Zu Frage 6: 
 
Fünf gesundheitspolitische Forderungen mit 12 Unterpunkten sollen insbesondere angestrebt werden:
 
·         Einführung bezirklicher Planungsregionen,
 
o   d.h. Aufteilung des Planungsraumes Gesamtberlin
 
o   Zielvereinbarungen zwischen Bezirk und KV
 
·         Pilotprojekt einer bezirklichen Bedarfsplanung für die Bezirke Lichtenberg und Neukölln
 
o   d.h. Neuberechnung des realen Versorgungsbedarfes (unter Berücksichtigung von Altersstruktur, sozialer Lage und Krankheitslast)
 
o   Festlegung neuer Grenzen zur Definition von Unterversorgung
 
o   Berücksichtigung zusätzlicher Versorgungsbedarfe für geflüchtete Menschen
 
·         Die Gründung eines bezirklichen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) muss geprüft werden
 
o   Kooperation zwischen Bezirk und Krankenhäusern zur Gründung eines MVZ auf Grundlage von § 95 Abs. 1a in Verbindung mit § 105 Abs. 5 SGB V möglich
 
o   Akquise weiterer Arztsitze für das MVZ
 
o   Schaffung von attraktiven Arbeitsbedingungen für Ärzte
 
·         Regelmäßige bezirkliche Mitwirkung im Gemeinsamen Landesgremium
 
o   Mitsprache in der Bedarfsplanung
 
o   Bezirkliche Beteiligung an Entscheidungsprozessen des Zulassungsausschusses
 
·         Nutzung bestehender Anpassungsinstrumente bei erhöhtem Versorgungsbedarf
 
o   Mehr Sonderbedarfszulassungen bzw. Ermächtigungen für bisher nicht vertragsärztlich arbeitende Ärzte
 
o   Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe aufgrund regionaler Besonderheiten in der der Bedarfsplanung

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