Kleine Anfrage Gregor Hoffmann - KA/0091/VIII
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Wo können Initiativen die FEIN-Mittel in Lichtenberg beantragen?
- Für welche Maßnahmen können FEIN-Mittel beantragt werden?
- Wer entscheidet über die Zuweisung der FEIN-Mittel?
- Nach welchen Kriterien werden die Entscheidungen gefällt?
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
zu 1.:
Die Mittel können beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Steuerungsdienst, beantragt werden.
zu 2.:
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
in Eigenleistung z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen
für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen:
•Schulen einschließlich Horte
•Kindertagesstätten
•Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
•Seniorenfreizeiteinrichtungen
•Sonstige soziale Einrichtungen
•Sportanlagen
•Grünanlagen
•Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze
zu 3.:
Die zuständigen Fachämter, die Geschäftsführung des Eigenbetriebs von Berlin -Kindergärten NordOst für Anträge aus seinen Einrichtungen sowie die Gebietskoordination und die bezirklichen Beauftragten bekommen die jeweiligen Anträge zur Prüfung mit der Bitte, zu votieren und Prioritäten zu setzen. Abschließend entscheidet und beschließt das Bezirksamt.
zu 4.:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist.
Die Vorgaben ergeben sich aus dem Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über die Gewährung von Fördermitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen). Darin sind der Zweck sowie der Gegenstand der Förderung beschrieben. Dieses Merkblatt stellt für uns die Grundlage zur Vergabe der Mittel dar (Anlage).