Kleine Anfrage Martin Schaefer - KA/0047/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

1. In welchen im Eigentum des Bezirks befindlichen Gebäuden bestehen Mietverträge mit externen Nutzern, z.B. freie Träger, Gewerbetreibende, Ärzte (bitte Liste)?
2. Auf welche Mietdauer werden Verträge mit externen Nutzern in der Regel geschlossen und laufen in 2017-2018 Verträge aus?
3. Sollen Verträge mit Nutzern, die in 2017-2018 auslaufen, nicht verlängert werden und welche Gründe liegen dafür vor?
4. Welche Anstrengungen unternimmt das BA, um Nutzer bei einem auslaufenden Mietvertrag einer bezirkseigenen Fläche und keiner Folgenutzung im Bezirk zu halten?
5. Welchen Leerstand hat das Bezirksamt in eigenen Immobilien? 


Das Bezirksamt bittet Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Zu 1.-2.

Zu den vom Bezirksamt Lichtenberg verwalteten landeseigenen Liegenschaften des Fach- und Finanzvermögens bestehen auch Mietverträge mit Dritten.

Das betrifft u.a. die Liegenschaften des Fachvermögens des Jugendamtes, des Sozialamtes, des Kulturamtes, aber auch des Schul- und Sportamtes, hier insbesondere des Sportamtes.

Diese Liegenschaften sind insbesondere an freie Träger vermietet, die Aufgaben im Sinne der Fachlichkeit beispielsweise des Jugendamtes wahrnehmen.

So sind im Zuge der durch das Land Berlin beschlossenen Trägervielfalt sämtliche landeseigenen Kitagrundstücke, die sich im Bezirk Lichtenberg befanden ungefähr hälftig an den Kita Eigenbetrieb NordOst und an Freie Träger übertragen worden.

Für diese Träger wurden individuell je nach Bedarf vorrangig langfristige Mietverträge bis zu 25 Jahren auch zur Sicherung von dringend notwendigen Investitionen in die Sanierung der Objekte abgeschlossen.

Analog verhält es sich mit Jugendfreizeiteinrichtungen. Hier sind jedoch die Mietverträge an die Laufzeiten der Finanzierung der Jahreszeitverträge durch das Jugendamt in der Regel 2 Jahre gebunden.

Darüber hinaus gibt es für 4 Liegenschaften des Sozialamtes (Sewanstr. 43, Schulze-Boysen-Str. 38 (Kiezspinne), Zum Hechtgraben 1 und Ribnitzerstr. 1b (VAV)) Mietverträge mit unterschiedlicher Laufzeit, die in jedem Fall die fachlichen Belange des Bezirksamtes berücksichtigen.

Die Liegenschaften des sogenannten Finanzvermögens, also die nicht fachlich genutzten Liegenschaften, werden in der Regel nur zwischenvermietet, bis es eine Entscheidung für eine Vermarktung oder eine andere Nutzung durch das Land Berlin gibt.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Finanzvermögen sukzessive in das Treuhandvermögen der BIM zu überführen ist.

Alle genauen Informationen zum jeweiligen Liegenschaftsbestand sind im aktuellen Haushaltsplan 2016/2017 nachzulesen.

Deshalb wird hier an dieser Stelle auf die gewünschten Listenaufstellungen verzichtet.

 

Zu 3.

Es ist nicht geplant Verträge zu kündigen, es sei denn die Mieter/Nutzer stellen selbst den Antrag oder erhalten beispielsweise in den JFE keine weitere Finanzierung durch das Jugendamt.

 

Zu 4.

Diese Frage kann sich nur auf Liegenschaften des Finanzvermögens beziehen. Diese Nutzer würden theoretisch, denn praktisch liegt kein Fall vor, Unterstützung durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung erhalten oder hätten die Möglichkeit, aus dem Treuhandvermögen der BIM gegebenenfalls eine andere Fläche anzumieten.

 

Zu 5.

Das Bezirksamt Lichtenberg hat derzeit lediglich in einer Liegenschaft des Finanzvermögens, bebaut mit einem Gebäude, das sich in schlechtem baulichen Zustand befindet , einen teilweisen Leerstand.

Ansonsten sind alle nicht fachlich genutzten Liegenschaften, die ein Gebäude aufweisen, bereits in das Treuhandvermögen der BIM übertragen worden.

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