Drucksache - DS/0809/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die aktuellen B-Plan-Verfahren im Gebiet der sog. „Weißen Taube“ zu beschleunigen, damit durch folgende nächste Schritte die Planungsziele erreicht werden:
- B-Plan 11-94 VE: nächster Schritt öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Planungsziel allgemeines Wohngebiet und öffentliche Verkehrsflächen,
- B-Plan 11-116 VE: nächster Schritt öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Planungsziel allgemeines Wohngebiet mit ca. 190 Wohnungen,
- B-Plan 11-117 VE: nächste Schritte frühzeitige Beteiligungen der BVV vorlegen und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Planungsziel u. a. Nahversorgungszentrum und ca. 1000 Wohnungen sowie
- B-Plan 11-118 VE: nächster Schritt erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Planungsziel ca. 1600 Wohnungen, Gewerbeeinheiten sowie Kita-Neubau.
Die nötigen nächsten Schritte sollen umgehend vorbereitet und bis September 2018 durchgeführt werden.
Begründung:
Wohnungen werden dringend gebraucht. Das entstehende Nahversorgungszentrum, die Kita sowie die Zulässigkeit nicht störender Gewerbebetriebe sind wichtige Entwicklungen in diesem Gebiet.
Das Bezirksamt hat in Beantwortung der KA/0166/VIII sich umfassend zum aktuellen Genehmigungsstand der B-Pläne im Bereich „Weiße Taube“ geäußert. Allerdings herrscht bei drei der vier B-Plan-Verfahren monatelanger Stillstand:
B-Plan 11-94 VE Behördenbeteiligung am 19.10.2017 zur Kenntnis genommen.
B-Plan 11-116 VE frühzeitige Beteiligungen am 19.02.2017 zur Kenntnis genommen.
B-Plan 11-117 VE Änderung des Aufstellungsbeschlusses am 15.06.2017 zur Kenntnis genommen.
Eine Beschleunigung ist daher dringend geboten.
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