Platzordnung für den Vorplatz des Bahnhofs Lichtenberg erlassen!

Drucksache - DS/1418/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht umgehend für die Zeit nach der Räumung den Bereich vor dem Bahnhof Lichtenberg ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums, des Mitführens und Konsumierens von Betäubungsmitteln sowie des Nächtigens und Bettelnzu erlassen.

Hierzu ist auf Grundlage der entsprechenden Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz eine Platzordnung mit dem Geltungsbereich der öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz, eingegrenzt von Margaretenstraße, Lichtenberger Brücke, Weitlingstraße und Gleiskörper, anzugeben.

Das Bezirksamt soll dafür Sorge tragen, dass die Einhaltung der Platzordnung durchgängig sichergestellt wird.

 

Begründung:

Bei den Beschwerden von Anwohnenden und Nutzern des Bahnhofs Lichtenberg über Pöbeleien und Aggressivität im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Nutzung des Bahnhofsvorplatzes spielt vordergründig übermäßiger Alkoholkonsum von sich dort Aufhaltenden eine Rolle.

Als erste Maßnahme zur Bereinigung der untragbaren Situation am Bahnhof ist ein striktes Verbot von Alkoholkonsum im festzulegenden Geltungsbereich einer Platzordnung angezeigt. Ein Verbot von Betäubungsmitteln und des Nächtigens und Bettelns geht darüber hinaus, unterstützt jedoch die Absicht, die Lage am Bahnhof wieder in den Griff zu bekommen.


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