Anreize für insektenfreundliche Blühstreifen schaffen

Drucksache - DS/1792/VIII 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und in welcher Höhe finanzielle Prämien für das Anlegen von insektenfreundlichen Blühstreifen auf privaten Flächen ausgelobt werden können. Dabei sollen möglicherweise Prämien für Privateigentümer und gewerbliche Eigentümer nach ihren jeweiligen Flächen-Möglichkeiten unterschiedlich ausgestaltet werden. Besonderes Engagement bei der Flächenentsiegelung zur Anlegung von Blühstreifen sollte auch besonders herausgehoben werden.

Begründung:

Praktische Ansätze für den Arten- und Umweltschutz können nicht mit der Brechstange gesetzlicher Vorschriften durchgesetzt werden. Vielmehr sollte durch den positiven Anreiz ein Ideenwettbewerb für die Unternehmen und Private zu mehr praktischem Umwelt- und Artenschutz führen. Das Land Brandenburg hat hierzu eine Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturen bereits in der Landwirtschaft ausgelobt. Zwar sind die Lichtenberger Flächen nicht mit den Landwirtschaftsflächen im Nachbarland direkt vergleichbar, Prämien können aber auch hier positive Anreize für das Ausbreiten praktisch erlebbarer Natur setzen, beispielsweise durch die Besäumung privater Grünstreifen auf Parkplatzflächen oder auch der kumulierten Nutzung privater Gärten hierfür.

 

Inhaltsverzeichnis
Nach oben