Städtebaulicher Missstand an der Wallensteinstraße

Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0214/VIII

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Das Bezirksamt vermutet anhand der Beschreibung, dass es sich bei dem genannten Grundstück um die Wallensteinstraße 67, 10318 Berlin-Karlshorst handelt.

1.    Ist dem Bezirksamt die Vermüllung und der Verfall des Grundstücks nördlich der Wallensteinstraße zwischen Neuer Feldweg und Tannhäuserstraße bekannt?

Es ist bekannt, dass das Grundstück von Bürgern, die nicht zum Grundstück gehören, zur Entsorgung ihrer nicht mehr benötigten Gegenstände benutzt wird, obwohl es eingezäunt ist. Die Bau- und Wohnungsaufsicht ist regelmäßig an den Grundstückseigentümer herangetreten und hat die Beräumung des Grundstückes veranlasst, die dieser auch auf eigene Kosten vollzogen hat. Auch nach den Beräumungen wurden bedauerlicher Weise erneut illegal Gegenstände abgelegt.

Das Grundstück verfällt nicht. Nach einem Brand wurden das Dach und die Fenster erneuert sowie die Decken saniert.


2. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt um dem augenscheinlichen Missstand der Vermüllung dort entgegen zu treten?

Es ist Aufgabe des Grundstückseigentümers, eine Vermüllung zu verhindern. Der Grundstückseigentümer hat Kameras angebracht, um der illegalen Ablagerung von Gegenständen entgegenzuwirken.
 

3.    Wie wird das Bezirksamt gegen den, den nördlichen Gehweg teilweise blockierenden Container auf dem Grundstück vorgehen?

Eine Baukontrolle am 13.09.2018 ergab, dass der Container auf dem Privatgrundstück stand und an diesem Tag nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragte.
 

4.    Welche Aktivitäten zur städtebaulichen Entwicklung des Grundstücks sind dem Bezirksamt bekannt und wie befördert das Bezirksamt solche Entwicklungen?

Für dieses Grundstück existiert eine Baugenehmigung für ein „Aparthotel“. Die Bauarbeiten sind im Gang.

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