Politische Jugendorganisationen in Lichtenberg

Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0234/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:


1.       Welche politischen Jugendorganisationen in Lichtenberg sind dem Bezirksamt bekannt?

2.       Auf welche Weise und zu welchen Anlässen steht das Bezirksamt im Austausch mit diesen politischen Jugendorganisationen?

3.       Warum wurden die politischen Jugendorganisationen an der Durchführung der Jugend-BVV nicht beteiligt?

4.       Welche Potentiale sieht das Bezirksamt, die politischen Jugendorganisationen stärker im Bereich der Jugendbeteiligung einzubinden und wie strebt das Bezirksamt die Nutzung dieser Potentiale an?

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:


Zu Frage 1:

Die politischen Jugendorganisationen, der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien der letzten und dieser Legislaturperiode:

-        Jusos – die Jugendorganisation der SPD

-        Die Junge Union – selbstständige Jugendorganisation von CDU und CSU

-        Die Linksjugend (solid) – sozialistischer, antifaschistischer, basisdemokratischer und feministischer Jugendverband

-        GRÜNE JUGEND – politische Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grüne

-        Junge Liberale – Jugendorganisation der FDP

-        Junge Alternative für Deutschland – Jugendorganisation der AfD

-        Junge Piraten – unabhängige Jugendorganisation der Piratenpartei Deutschland

 Zu Frage 2:

Das Jugendamt steht in keinem regelmäßigen Austausch mit den genannten Jugendorganisationen.

Die politische Jugendbildung begründet sich auf § 11 SGB VIII: „(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Nach diesem Auftrag werden das Jugendamt, die kommunalen und in freier Trägerschaft befindlichen Jugendfreizeiteinrichtungen tätig. Zielgruppe sind dabei Jugendliche an den Orten, an denen sie ihren Alltag verbringen, insbesondere Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen. Jugendorganisationen von politischen Parteien gehören häufig nicht dazu. Insbesondere richtet sich die politische Jugendbildung nicht nach der Mitgliedschaft von Jugendlichen in politischen Jugendorganisationen.

 

Beispiele für einen möglichen Austausch sind die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Politische Bildung“, die Beteiligung am Lichtenberger „Runden Tisch politische Bildung“ und die damit verbundene Erarbeitung von Leitlinien sowie insbesondere das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“. Im Rahmen dieses Bundesprogramms arbeiten eine Vielzahl von Einrichtungen, Initiativen, Projekten und Organisationen zusammen, um die dort formulierten Ziele zu erreichen.

Im Rahmen der Umsetzung des Programmes besteht die Möglichkeit, eigene Projekte zu entwickeln und Anträge einzubringen. Dazu erfolgt jährlich ein Projektaufruf, der veröffentlicht wird. Bisher haben die Jusos Anträge eingereicht und umgesetzt.

 Zu Frage 3:

Ziel der ersten Jugend-BVV ist es, Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahren, unabhängig davon ob sie bereits in festen Strukturen und Organisationen eingebunden sind, demokratische Handlungsoptionen zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, Mitsprache zu erlernen. Die Demokratie als Staatsform soll für Jugendliche direkt in ihrem Bezirk und im unmittelbaren Lebensumfeld erfahrbar gemacht werden. Im Rahmen des Projektes setzen sich Jugendliche mit ihrem Umfeld und dessen Veränderungspotenzial auseinander und tragen ihre Wünsche, Ideen und Hinweise zusammen. Sie erarbeiten sich ein Format, mit dem sie ihre konkreten Anliegen Vertreter*innen der Kommunalpolitik präsentieren.

Die Jugendlichen sollen erfahren können, dass sie und ihre Anliegen von der Politik gehört werden. Es wird ein inklusiver Ansatz verfolgt, der die Vielfalt der Lebensweisen betrachtet. Dabei sind Partizipation und Mitbestimmung grundlegende pädagogische Herangehensweisen der Arbeit mit Jugendlichen.

Jugendliche, die Besucher*innen der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Bezirk Lichtenberg sind, werden eingeladen, sich zu beteiligen. Dieses Format bezieht sich auf § 11 SGB VIII.

 Zu Frage 4:

Jugendbeteiligung wird im Bezirksamt in erster Linie gemeinsam mit Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen umgesetzt. Jugendliche, die Mitglied in politischen Jugendorganisationen sind, haben über diesen Weg Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen.

Potentiale werden zum Beispiel in Vorbereitung und Umsetzung der U18-Wahlen gesehen. Dort werden regelmäßig die Parteiprogramme vorgestellt und Gesprächsrunden angeboten. Bisher nehmen das die in der BVV vertretenen Parteien in unterschiedlicher Weise wahr. Es steht diesen frei, ihre Jugendorganisationen dabei einzubinden.

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