Kleine Anfrage Benajmin Hudler - KA/0305/VIII

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.    Wozu dienen die derzeitigen Absperrmaßnahmen im Bereich des Kyllburger Weges?

2.    Wie wurde im Bereich der Absperrung an Durchgangsmöglichkeiten für Fußgänger gedacht?

3.    Bis wann müssen Anwohner mit den absperrungsbedingten Einschränkungen rechnen und wie stellt das Bezirksamt eine sichere Durchwegungsmöglichkeit im Bereich des Kyllburger Weges für verschiedene Mobilitätsvarianten sicher?

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

Zu 1.)
Im Kyllburger Weg werden im Auftrag der Stromnetz Berlin GmbH Arbeiten am Kabelnetz durchgeführt (Kabelauswechslung). Mit einem Anwohnerschreiben vom 03.01.2019 wurde die Anwohnerschaft durch die Stromnetz Berlin GmbH über diese Arbeiten informiert.

Zu 2.)
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, einer sehr geringen Straßenbreite, müssen die Arbeiten unter Einrichtung einer Einbahnstraße ausgeführt werden. Nur dadurch kann eine Restbreite von mindestens 3,05 m zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden. Die Nutzung von Grundstückszugängen und Zufahrten ist durch die Baufirma jederzeit zu ermöglichen.


Zu 3.)

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde zunächst bis zum 30.04.2019 erteilt. Ein Antrag auf Verlängerung der Maßnahme liegt derzeit nicht vor, es kann jedoch im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden, dass etwaig auftretende Verzögerungen den Bauablauf verlängern. Daher kann die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Aussage dazu treffen, ob die Arbeiten bis Ende April abgeschlossen sein werden.

 

Der Kyllburger Weg ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, daher gibt es keine Trennung von Gehweg und Fahrbahn. Alle Verkehrskehrseilnehmer teilen sich somit die Mischverkehrsfläche. Da in einem verkehrsberuhigten Bereich max. Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und ein Einrichtungsverkehr vorgeschrieben wurde, können, bei einer geforderten Restbreite von mindestens 3,05 m und unter Beachtung sämtlicher Verkehrsregeln insbesondere der gegenseitigen Rücksichtnahme, sämtliche Mobilitätsvarianten aufrechterhalten werden.

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