Bauliche Situation der Kita Sonnenschein

Kleine Anfrage Gregor Hoffmann - KA/0307/VIII

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1.Wer ist Träger der Kita "Sonnenschein" (Rudolf-Seiffert-Straße 26/28, 10369 Berlin) und wem gehört das zugehörige Gebäude und die Liegenschaft?

2. Wie will das Bezirksamt eine bauliche Aufwertung des augenscheinlich heruntergekommenen Gebäudes erreichen und wie sind hierfür die rechtlichen Voraussetzungen?

 3. Sind dem Bezirksamt Stützmaßnahmen für die Fassade und die Balkone an der rückwärtigen Seite des Kitagebäudes bekannt und wurden hierzu bauaufsichtsrechtliche Schritte eingeleitet?

 4. Sieht das Bezirksamt die Gebäudesubstanz in einer Verfassung, die den Kitabetrieb auch weiterhin störungsfrei ermöglichen wird oder sieht das Bezirksamt Bedarf zu Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten?

 5. In welchem Austausch steht das Bezirksamt mit dem Träger der Kita Sonnenschein zur Bausubstanz des Gebäudes?

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:


Zu Frage 1:

Freier Träger der Kita "Sonnenschein", Rudolf-Seiffert-Str.26/28,10369 Berlin, ist die SozDia Stiftung Berlin, Pfarrstr.92, in 10317 Berlin.

Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum des Landes Berlin, gebucht als Fachvermögen des Jugendamtes des BA Lichtenberg von Berlin.

Zu Frage 2:

Mit Nutzungsvertrag vom 18.8.2004 wurden dem Nutzer/Träger SozDia grundsätzlich Eigentümerpflichten und -verantwortung übertragen.

In §6 (2) des Nutzungsvertrages ist folgendes geregelt:

"Der Nutzer übernimmt alle Pflichten und Kosten der Werterhaltung und Erhaltung der Substanz für das ihm zur Nutzung übertragene Gebäude und der Außenanlagen selbst und unmittelbar."

Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind aus Eigenmitteln des Nutzers oder aus Fördermitteln (z.B. Förderprogramm Stadtumbauost, Kita-Ausbauprogramm etc.) zu finanzieren. 

Das Jugendamt unterstützt/befürwortet  die Stellung von Fördermittelanträgen des Nutzers beim jeweils angedachten Fördermittelgeber.

 Zu Frage 3:

Es ist lediglich ein Schutz vor herabfallenden Teilen aus der schadhaften Fassade. Die Standsicherheit ist nicht beeinträchtigt, deshalb wurden bauaufsichtsrechtliche Schritte nicht eingeleitet. Im Übrigen gilt auch hier das unter 2. Genannte. Der Träger trägt auch hierfür die Verantwortung selbst.

Zu Frage 4:

Es besteht offensichtlich ein Bedarf an Renovierungs- und Sanierungsarbeit. Ein störungsfreier Betrieb sollte aber weiterhin möglich sein. Ansonsten müsste der Träger dringend selbst und unmittelbar handeln.

Zu Frage 5:

Das Bezirksamt steht zu der Umsetzung des Sanierungsbedarfs mit dem Träger im Austausch und hat sich auch gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Fördermittel zur Sanierung eingesetzt. Am 03.12.2018 wurde dem Träger eine Bestätigung sowohl des Sanierungsbedarfs als auch des Kitaplatzbedarfs gesandt, mit der dieser sich um entsprechende Fördermittel bemüht.

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