Bebauung Hinterhöfe Margaretenstr. 24 und 25

Kleine Anfrage Gregor Hoffmann - KA/0274/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Gebäude Margaretenstr. 24 und 25 an einen Großinvestor veräußert wurden, der dort Modernisierungsarbeiten vornimmt?

2.Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die danach zu erwartende Miethöhe bei Neuvermietungen sich vor dem Hintergrund dieser Modernisierung im zulässigen Rahmen bewegt und welche Möglichkeiten sieht der Bezirk ggf. regulierend einzugreifen?

3.Ist dem Bezirksamt weiterhin bekannt, dass dieser Investor plant, den dazugehörigen Innenhof mit zwei Wohnhäusern zu bebauen und wie wird das Interesse an Grün dazu abgewogen?

4. Wie und mit welcher Begründung wurde eine dementsprechende Bauvoranfrage beschieden?

5. Welche Planung seitens des Bezirkes bestehen hinsichtlich der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen sowie weiterer Infrastrukturmaßnahmen, die durch den möglichen Neubau erforderlich werden? 

6.Greift hier das Berliner Verfahren der kooperativen Baulandentwicklung?

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Zu 1.:

Das Bezirksamt erfährt nicht in jedem Fall von privaten Grundstücksgeschäften im Bezirk. Im vorliegenden Fall fand die Grundstücksveräußerung vor dem Erlass der Erhaltungsverordnung „Weitlingstraße“ statt.

Zu 2.:

Die Grundstücke Margaretenstraße 24 und 25 liegen im Bereich der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Weitlingstraße.

Seit Mitte 2018 liegt ein Bauantrag für den Dachgeschossausbau der Gebäude Margaretenstr. 24 u. 25 vor.

Ein entsprechender milieuschutzrechtlicher Antrag für die beabsichtigten Umbauten befindet sich in der Bearbeitung. Es wird ein Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB durchgeführt. Die aufsuchende Mieterberatung durch das Büro für Sozialplanung Lichtenberg wurde eingeschaltet und hat bereits Kontakt zu den Mietern aufgenommen.

Zu 3.:

Für den Neubau von 2 Wohngebäuden im Hofbereich wurde ein Vorbescheidsantrag auf der Grundlage des geltenden Bauplanungs- und Bauordnungsrechts positiv beschieden. In der Bauordnung Berlin ist u.a. über die Anforderungen zur Lage der Abstandsflächen geregelt, wie ein Grundstück bebaut werden darf.

Zu 4.:

Dieser Vorbescheid liegt seit Sommer 2018 vor und konnte dem Eigentümer/ Antragsteller aus rechtlichen Gründen (Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein) nicht verwehrt werden. Dieser Vorbescheid bindet das Bezirksamt für die Dauer von zwei Jahren; die Frist kann auf Antrag zweimal jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Zu 5 und 6.

Das Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist nur für Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen anzuwenden, um sicherzustellen, dass bei der Errichtung von notwendigen Wohnungen ab einer bestimmten Anzahl die dazu notwendigen sozialen Infrastruktureinrichtungen gleichzeitig entstehen und vom Bauträger entsprechend dem von ihm ausgelösten Bedarf mitfinanziert werden.

Eine vergleichbare Regelung außerhalb von Bebauungsplänen existiert nicht. Sobald Baurechte faktisch vorhanden sind, hat die Gemeinde den infrastrukturellen Versorgungsbedarf alleine abzudecken.

Gleichwohl ist das Bezirksamt bemüht, auch bei dieser Art der Bauvorhaben die entstehenden Bedarfe abzudecken. Es liegen derzeit aber noch keine Erkenntnisse zu den zu erwartenden Bedarfen speziell des hier thematisierten Bauvorhabens vor. Deshalb beschränkt sich u.a. die Kitaplanung auf die im KEP 2018 für diese Bezirksregion erläuterten Bedarfe und Maßnahmenplanungen. Danach wurde für den Stadtteil Neu-Lichtenberg zum 31.12.2018 ein Fehlbedarf von 337 Plätzen prognostiziert. Es werden verschiedene Wohnungsbauvorhaben nach § 34 BauGB erwartet. Für den Stadtteil sind 7 Kitaneubau- oder -erweiterungsmaßnahmen mit insgesamt 299 Plätzen angekündigt. Im Kindertagesstättenentwicklungsplan 2019 werden die Planungen zum Stichtag 30.06.2019 aktualisiert.

Bzgl. der Schulentwicklungsplanung liegt das Bauvorhaben im Einzugsbereich der Robinson-Grundschule in der Wönnichstr. 7 in der Schulplanungsregion (SPR) Lichtenberg-Mitte. Diese Schule ist kapazitär ausgelastet, die Schülerzahlen werden in den kommenden Jahren weiter ansteigen.

Zur teilweisen Entlastung dieser Schule werden Veränderungen im Einzugsbereich vorgenommen, da die neu gebaute Grundschule in der Sewanstr. 43 in Betrieb genommen wird.

Weiterhin ist angedacht, in dieser SPR zur Deckung der Schulplatzbedarfe auf dem Grundstück Rummelsburger Str. 21 einen Schulneubau zu errichten. Einen möglichen Realisierungstermin gibt es noch nicht.

Aus dem Dachgeschossausbau (4 Wohnungen) ergibt sich der Bedarf von 1 Grundschulplatz, zum Neubau im Hinterhof kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden, da keine Informationen vorliegen.

Ob der aus dem Bauvorhaben resultierende Grundschulplatzbedarf zu gegebener Zeit gedeckt werden kann, hängt von der Anzahl der Wohnungseinheiten und vom Realisierungszeitraum ab.

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