Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0122/VIII

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

1.   Welche Entwicklung zu geplanten Eigentümerübertragungen an der Rheinpfalzallee 85 ist dem Bezirksamt bekannt?

Das etwa 1,9 ha große Grundstück Rheinpfalzallee 83, 91-93 und Zwieseler Straße 61 befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet, die zurzeit einen Verkauf des besagten Grundstücks beabsichtigt. Beim Fachbereich Stadtplanung gingen seit Bekanntgabe der Verkaufsabsicht zahlreiche Nachfragen (telefonisch und persönlich vorgetragen) zur planungsrechtlichen Einschätzung des Grundstücks ein. Laut dem Exposé endet die Frist für die Einreichung von Kaufangeboten am 5. Januar 2018.

Siehe auch die Antworten zu den Fragen 3 und 4.

2.   Gibt es hierzu bereits Überlegungen für mögliche Bauplanungen?

Dem Fachbereich Stadtplanung wurden von Kaufinteressenten bereits erste Entwürfe für eine mögliche Einfamilienhausbebauung, aber auch Überlegungen für studentisches Wohnen und sonstige Sonderwohnformen (z. B. altengerechtes Wohnen) vorgestellt. Nach Einschätzung des Fachbereichs Stadtplanung ist das Grundstück gemäß § 34 BauGB für Wohnen geeignet und könnte hiernach in einer offenen, nicht mehr als zweigeschossigen Bauweise entwickelt werden.

Darüber hinaus gibt es bei der Senatsverwaltung Überlegungen zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft, deren konkrete Bauplanung dem Bezirksamt aber nicht bekannt ist.

3. Kann das Bezirksamt die Pressemeldungen bestätigen, wonach das Land Berlin nach der aktuellen Bekanntmachung der BIMA den Erwerb des Grundstückes an der Rheinpfalzallee 85 zum Zwecke der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft plant?

und

4.    Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt gegenüber dem Land Berlin, das betroffene Gelände zu erwerben und für eine Wohnbebauung oder soziale Nutzung nutzbar zu machen?

Die Pressemeldungen kann das Bezirksamt bestätigen. Eine Entscheidung hierzu ist nach Kenntnis des Bezirksamtes aber noch nicht getroffen worden. Das Bezirksamt wirkt kontinuierlich auf mehreren Ebenen sowohl auf die Senatsverwaltung für Finanzen als auch die BIMA ein, das Grundstück zwecks einer Bebauung mit sozialer Infrastruktur zu erwerben und nicht für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft.

5.    Welches Wohnbaupotential sieht das Bezirksamt für das vorbenannte Grundstück?

Unter Zugrundelegung der Möglichkeiten, die sich gemäß § 34 BauG ergeben, ließe sich, bezogen auf das gesamte 1,9 ha große Grundstück, eine Geschossflächenzahl von etwa 0,4 bzw. eine Geschossfläche von nicht mehr als 8.000 m² umsetzen. Dies entspricht im Einfamilienhausbau (1 WE = 150 m²) etwa 50 - 55 Wohnungen.

6.    Wie sind die Eigentumsverhältnisse der bisher ungenutzten Grundstücke an der Ecke Andernacher / Königswinterstraße in Karlshorst?

Nach Kenntnisstand des Bezirksamtes befinden sich die beiden Eckgrundstücke noch immer im Eigentum der Russischen Föderation.

7.    In welchem Austausch steht das Bezirksamt hinsichtlich der Weiterentwicklung des leerstehenden Gebäudes an der Andernacher / Königswinterstraße zur Wohnnutzung?

Es gab in den vergangenen Jahren vielerlei Versuche, Kontakt mit Mitarbeitern der russischen Botschaft aufzunehmen. Zuletzt sprach die damalige Bezirksbürgermeisterin Birgit Monteiro den russischen Botschaftsrat Wladimir Grinin am Rande der Feierlichkeiten zum 9. Mai an ebendiesem Tag im Museum Karlshorst an und schickte auch ein förmliches Schreiben. Dieses blieb ohne Antwort, was im Hinblick auf die Reaktionen vorhergehender Initiativen des Bezirksamtes durchaus als konsequent zu bezeichnen ist. Aus den persönlichen Begegnungen auch mit anderen Botschaftsmitarbeitern ist zu schließen, dass die Situation in der russischen Botschaft durchaus bekannt ist, auch weil die Rechnungen für die Grundstückssicherung bezahlt werden. Es besteht augenscheinlich kein Interesse daran, sich mit diesem Grundstück über die rechtlich notwendigen Verpflichtungen hinaus zu befassen.

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