Selbständige und eigenverantwortliche Kindertagesstätten fördern

Drucksache - DS/0461/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass jede Kindertagesstätte  im   Bezirk   in Ausgestaltung und Betonung ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortung ein angemessenes finanzielles Budget zugewiesen bekommt, um zusätzliche, mit Kosten verbundene Angebote (Musik, Sport, Sprachkurse, Veranstaltungsbesuche und dgl.) in eigener Regie und finanzieller Unabhängigkeit durch die Kitaleitung in Verbindung mit der Elternvertretung durchführen zu können. Die Möglichkeit von Zuzahlungsvereinbarungen   für   besondere Unternehmungen mit den Eltern auf freiwilliger Basis bleibt davon unberührt.

 

Begründung:

Die   von   der   Senatsverwaltung   geplante   Gesetzesänderung   im Kitaförderungsgesetz bedeutet de facto, dass alle Angebote in Kitas, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind und von den Kitas selbst mit eigenem Personal nicht angeboten werden können, entfallen würden. Der Ansatz, dass bei unterschiedlicher finanzieller Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern Zuzahlungen problematisch gesehen werden können, ist durchaus nachvollziehbar. Doch dann muss man nicht den Schritt des Verbietens gehen, sondern die elterlichen Zuzahlungen durch ein selbständig zu bewirtschaftendes Budget für die Kitas ausgleichen.

Das wäre ein deutlicher Schritt hin zu sozialer Gerechtigkeit und zur Stärkung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Kitas. Wenn man eine gebührenfreie Kita für   alle will, dann bitte richtig! Angebotsvielfalt und Bildungsfreiheit erzielt man nicht durch Verbieten, sondern durch eine angemessene staatliche Finanzierung!


Näheres hier.

Inhaltsverzeichnis
Nach oben