Initiativen stärken und entlasten – Rahmenvertrag mit der GEMA

Druckache - DS/0555/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob durch Verhandlungen mit der GEMA das Ziel, einen Rahmenvertrag abzuschließen, der sämtliche Veranstaltungen des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung, von Schulen, Kitas, der Freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks sowie weiterer gemeinnütziger Träger beinhaltet, erreicht werden kann.

 

Begründung:

 

Die Rechtslage sowie die Handlungsweise der GEMA birgt für alle Veranstalter/Initiativen, die im öffentlichen Raum Musik abspielen lassen, große Hindernisse und Gefahren. Dabei ist es egal, ob es um Hintergrundmusik während eines Kuchenbasars in der Kita geht, die Musik bei einem Feuerwehrfest oder der klassische Konzertauftritt im Rathaus – immer können GEMA-Gebühren anfallen und selten ist die Höhe klar und eindeutig geregelt. Dieser Unsicherheit, insbesondere für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen, gilt es entgegenzuwirken und so das bürgerschaftliche Engagement zu fördern.

 

Durch einen Rahmenvertrag des Bezirksamtes könnte diesen Veranstaltungen Sicherheit gegeben werden und durch die Größe und Verhandlungsmacht des Bezirks wären sicherlich auch finanzielle Einsparungen zu erreichen.



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