Familienhebamme für starke Eltern und starke Kinder

Drucksache - DS/0808/VIII:
gemeinsamer Antrag mit der Fraktion der SPD

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht für das Jahr 2019 zusätzliche Mittel für eine Familienhebamme (Kapitel 4010, § 16 SGB VIII Familienförderung, Frühe Hilfen) einzustellen.

 

Zur Umsetzung soll ein Interessenbekundungsverfahren unter den Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt werden.

 

Begründung:

Frühe Hilfen sind ein wesentlicher Faktor zur Stabilisierung junger Familien. Mit einer zusätzlichen Familienhebamme kann dem Bedarf an Beratung und Begleitung intensiver begegnet werden. Die zusätzliche Personalstelle soll der Familienförderung zugeordnet werden, um eine Vernetzung zwischen weiteren Angeboten wie Familienzentren, Familienbüro, Schreibabyambulanz u. a. zu stärken.

 
Näheres hier.

 

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