Drucksache - DS/0265/VIII

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 
 
Dem Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Abgeordnetenhaus zur Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellten Mittel (Schul- und Sportstättensanierungsprogramm (SSP) und Toilettensanierungsprogramm), die in einem Kalenderjahr nicht verausgabt wurden, in das nächste Jahr übertragen werden können. 
 
Begründung:
 
Das bürokratische Verfahren bei den Sanierungsprogrammen stellt einen Hemmschuh bei der Sanierung dar und verzögert die Umsetzung. Es ist bei einer Übertragbarkeit der Mittel besser möglich, Baumaßnahmen flexibler umzusetzen.

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