Drucksache - DS/0202/IX 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Bau der Grundschule an der Hauptstraße 9 jetzt einen Ersatz der Freizeitsportflächen durch folgende Maßnahmen während und nach den Bauvorbereitungen bzw. Bauarbeiten zu ermöglichen:

1. Zwischennutzung der derzeit ungenutzten Freifläche an der Hauptstraße 8 für ein provisorisches eingezäuntes Sportfeld.
2. Plananpassung der Schule an der Hauptstraße 9 für eine potenzielle Öffnung des Schulsportfeldes zur Georg-Löwenstein-Straße durch eine Verknüpfung mit dem Außenzaun und eine abschließbare Tür.
3. Bereitstellung einer Fläche auf dem Flurstück 161 südlich der Schule und dort Bau eines kombinierten Fußball- und Basketballfeldes mit Sitzgelegenheiten. Die Freifläche auf dem Flurstück 161 soll nach Fertigstellung als gleichwertiger Ersatz für die Sportflächen genutzt werden können, die mit dem Bau der Schule am Standort Hauptstraße 9 wegfallen. Eine Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist durch den Etat zum Bebauungsplan Ostkreuz zu prüfen.

Begründung:

Mit dem Bau der Grundschule am Standort Hauptstraße 9/Georg-Löwenstein-Str. fällt die derzeit einzig verfügbare und stark genutzte Freizeitsportfläche ersatzlos weg. Aktuell gibt es keine gesicherte Freizeitsportfläche während und nach den Bauarbeiten.

Die BVV Lichtenberg hat sich im Jahr 2021 bereits intensiv mit den Anträgen DS 2110, DS 2157, DS 2173 und DS 2322 zu dieser Situation geäußert.

Neben dem Schulneubau gibt es eine Ausweichfläche, die entsprechend aufgewertet und dauerhaft nutzbar gemacht werden könnte (Flurstück 161). 

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