Hitze- und Kälteschutz in klare Zuständigkeit geben

Drucksache - DS/0433/IX 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, die Themenbereiche des Kälte- und Hitzeschutzes im Zuständigkeitsbereich des/der Katastrophenschutzbeauftragen anzusiedeln. Es sollen dabei unter anderem Maßnahmen zur Prävention und zur Milderung der Auswirkungen auf unseren Bezirk für Mensch und Umwelt behandelt werden.
Eine enge Abstimmung mit den schon jetzt bestehenden Strukturen, dem/der Klimabeauftragten und dem Klimabeirat soll dabei kontinuierlich angestrebt werden.
 
Begründung:
 
Die klimatischen Veränderungen führen zu immer mehr Wetter- und Klimaereignissen, die schon jetzt direkte Auswirkungen auf unseren Bezirk haben: Weniger Regentage führen zur Aufheizung der Stadt, insbesondere junge Straßenbäume sterben ab, da diese nicht mehr genug Wasser aufnehmen können, starke Hitze und Kälte führen zu gesundheitlichen Problemen bei Menschen usw.
Da der/die Katastrophenschutzbeauftragte auch bei Naturkatastrophen verantwortlich ist und unter anderem Maßnahmenpläne erstellt und im Katastrophenfall koordiniert, ist eine Verortung der beiden Themenbereiche an dieser Stelle sehr sinnvoll. Auch in anderen Berliner Bezirken wird dies bereits so praktiziert. 

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