Drucksache - DS/0456/IX 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit der bezirklichen Position in die angekündigte Erarbeitung der Stadtentwicklungspläne Wohnen und Wirtschaft einzubringen. Dabei sollen insbesondere eingefordert werden:
 
-          die verbindliche Aufnahme der Vorsorge der Grünflächenversorgung als klimatische und ökologische Bedingung für Wohnungsbaupotentiale, hierfür die städtebauliche Neubetrachtung der Großsiedlungen und der Ausschluss von Bebauung grüner Innen- bzw. Wohnhöfe in Bereichen mit hoher städtebaulicher Dichte,
 
-          die Überlegung für Anreiz und/oder Förderinstrumente für die Schaffung genossenschaftlichen Wohnens und Eigentumswohnen vor allem in Gebieten mit hohen Anteilen an gefördertem Wohnraum,
 
-          die verbindliche Definition von Folgebedarfen, hierbei soll insbesondere der Grünraumversorgung aber auch der ärztlichen Versorgung eine höhere Bedeutung zukommen,
 
-          die Überprüfung der Wirksamkeit und ggf. Neudefinition des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich insbesondere hinsichtlich seiner Auswirkung auf die überwiegende Ansiedlung von Lager- und Logistikangebote sowie die notwendige Abstimmung der Folgebedarfe auf die Verkehrsinfrastruktur,
 
-          die Überprüfung zur Einbeziehung von Kulturproduktion und Ausstellungsangebote in die überarbeitete Gebietskulisse des EpB-Konzeptes,
 
-          stärkere Anreize für die Überbauung von Einzelhandelszentren und -einrichtungen; hierzu insbesondere die Überprüfung von Genehmigungshürden und die Beseitigung von Planungsvorbehalten,
 
-          eine verbindliche Verkehrskonzeptionierung für den ruhenden und fließenden Verkehr im Rahmen von Wohnungsbauvorhaben.
 
Der BVV soll berichtet werden, wie im Rahmen der Fortschreibung mit den genannten Themen verfahren wurde und welche Erneuerungen in den Plänen durch das Einbringen dieser Punkte aufgenommen wurden.
 
Begründung:
 
Der Berliner Senat schreibt derzeit die Stadtentwicklungspläne für Wohnen und für Wirtschaft fort, wie im Nachgang zur Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Mieterschutz und Facility Management am 08.09.2022 berichtet wurde. Der Bezirk sollte die ihm bekannten planerischen Konflikte in diesen Prozess einbringen, um möglicherweise Anreize für eine Lösung zu schaffen. Hierzu zählen u.a. die Ansiedlung von Kulturangeboten im Gewerbegebiet Herzbergstraße (und an anderen Standorten), die schleppende Überbauung von eingeschossigen Kaufhallen, der Grundsatzkonflikt zum Schutz grüner Innenhöfe in den Großsiedlungen, die stärkere Nutzung der durch das Konzept EpB induzierten Ansiedlung von Lager- und Logistikangeboten, die zu einem Verkehrsinfarkt führen kann und weitere Themen. 

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