Zielvereinbarung für Bäume in Grünflächen

Drucksache - DS/0516/IX

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die anderen elf Bezirksämter, vertreten durch die für die Pflege und Unterhaltung des Stadtgrüns zuständigen Stadträte, sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu wenden und das Konzept der Zielvereinbarung auch für den Bereich von Bäumen in Grünflächen zu initiieren. Für die Baumpflege in Grünflächen soll zudem für die Erhöhung der Globalsumme zugunsten des Grünflächenunterhaltes der Bezirke geworben werden.
 
Begründung:
 
Der Senat und die Bezirke haben sich im „Zukunftspakt Verwaltung“ darauf verständigt, für ihre Zusammenarbeit Zielvereinbarungen als kooperatives Steuerungsinstrument zu nutzen. Diese sollen ein gemeinsames Grundverständnis über die Ziele und ihre Erreichung herstellen. Mittelfristig sollen ressortübergreifende und für beide Seiten verbindliche Zielvereinbarungen als bestimmendes Instrument gesamtstädtischer Verwaltungssteuerung etabliert und gesetzlich verankert werden.
Mit der “Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung zur Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in bezirklicher Verwaltung” wurde 2019 das Pilotprojekt für die sogenannten Zielvereinbarungen gestartet und mittlerweile in allen Bezirken etabliert.
Dieses Verfahren sollte als nächster Schritt auf die Bäume angewendet werden, die nicht unter die Kategorie Straßenbaum fallen, da eine Adaption der bereits laufenden Zielvereinbarung auf Bäume in Grünflächen logisch und einfacher erscheint, als ein neues Themenfeld zu eröffnen, in dem es gilt, erst neue Bewertungsmaßstäbe zu finden. 

Näheres hier

Inhaltsverzeichnis
Nach oben