Kleine Anfrage Frank Teichert - KA/0169/VIII

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

1. Welche Haushaltsmittel in welcher Gesamthöhe im Einzelplan 40 Kapitel 4000 und 4010 werden durch Leistungsverträge vergeben (bitte Benennung der Titel) und wie hoch ist die finanzielle Ausstattung pro Leistungsvertrag? 

Kapitel 4000 / Titel  67132 - Fallunspezifische Arbeit und Fallteamarbeit

Ansatz im Haushaltsplan:                              150.000 €

Leistungsverträge in Höhe von:                    132.280 € (davon 7,0 T€ Zuwendung)

Fallteamarbeit:                                                   4.000 €       

Kapitel 4010 / Titel 67103 – Angebote der Jugendarbeit und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII in Form von Leistungsverträgen (§ 11 SGB VIII)

Ansatz im Haushaltsplan:                              3.953.000 €    

Leistungsverträge in Höhe von:                    3.948.568 € (inklusive Schülerclubs)

Kapitel 4010 / Titel 67139 Jugendsozialarbeit nach dem  Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13.1 SGB VIII)

Ansatz im Haushaltsplan:                              475.000 €

Leistungsverträge in Höhe von:                    457.649,37 €  

Kapitel 4010 / Titel 67161 – Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 16 SGB VIII)

Ansatz im Haushaltsplan:                              1.353.000 €

davon:

Ansatz für Leistungsverträge Familienförderung in Höhe von:        1.063.000 €

Leistungsverträge:                                                                             1.063.000 €

Unterkonto 200 – Familienbüro Leistungsvertrag                  90.000 €

Unterkonto 201 – Elternaktivierung Leistungsverträge    200.000 €                  

Kapitel 4010 / Titel 68435 – Sonstige Zuschüsse für freie Jugendarbeit

Finanzierung neuer Modelle der Jugendarbeit insgesamt - 50.000 € - Leistungsverträge aus diesem Titel werden nach der Beschlussfassung durch den JHA im Mai 2018 gefertigt

Kapitel 4010 / Titel 68466 Zuschüsse an freie Träger für Schulstationen

Ansatz im Haushaltsplan:                              384.000 €

Erhöhung um                                                   18.250 €       

Leistungsverträge in Höhe von:                    402.246 € (für 6 Schulstation je 67.041 €)

Die finanzielle Ausstattung der einzelnen Leistungsverträge wurde vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen und wird als Anlage, jeweils eine Anlage für die §§ 11, 13 und 16 SGB VIII, beigefügt.

 

2. Welche Summen stehen voraussichtlich im Jahr 2019 (z.B. für § 11, 13 Abs. 1 und 16 SGB VIII oder andere) als Restmittel zur Verfügung, weil sie bisher nicht durch Leistungsverträge veranschlagt wurden? 

Kapitel 4010 / Titel 67103 (§ 11 SGB VIII)  = 482.244 €

Für folgende Einrichtungen wurden Leistungsverträge zunächst nur für ein Jahr durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen:

Linse                           162.456 €

Ausblick                        62.370 €

Judith Auer                 178.038 €

Zwergenhöhle               79.380 €

                                               482.244 €

Dem Jugendhilfeausschuss ist die Entscheidung vorbehalten, ob und ggf. In welcher Höhe die genannten Verträge auch für 2019 geschlossen werden.

Kapitel 4010 / Titel 67139 (§ 13.1 SGB VIII) = 28.530 €

Projekt AHB läuft aus:            11.180 €

Rest wie  2018                        17.350 €

 

3. Auf welche Haushaltsmittel im Bereich Jugend können sich freie Träger durch einen Antrag bewerben?

Kapitel 4010 / Titel 68425 – Zuschüsse für freie Jugendarbeit – Durchführung von Erholungsmaßnahmen. Diese werden als Zuwendung finanziert. Hierzu erfolgt jeweils jährlich ein öffentlicher Aufruf.

Für die Titel, aus denen Leistungsverträge finanziert werden, ist kein Antragsverfahren vorgesehen.

 

4. Welche Haushaltsmittel werden durch die Verwaltung direkt vergeben ohne den JHA darüber in Kenntnis zu setzen bzw. ohne eine Beschlussvorlage im JHA? Bitte Benennung der Titel, keine Einzelauflistung über die Empfänger der Mittel.

Kapitel 4010 / Titel 67120 - Fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen – Erstattung von Mehrkosten für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

Kapitel 4010 / Titel 68490 - Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen – Partnerschaften für Demokratie


5. Gibt es einen speziellen Verwendungszweck der Einnahmen im Titel 11201 "Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder"?

Einnahmen gemäß § 17 OwiG sowie §§ 11 und 14 VwGO aus Zwangsgeldfestsetzungen z.B. wegen Nichtmitwirkung bei der Erbringung fehlender Unterlagen. Die Einnahmen stehen dem Bezirksamt nicht für entsprechende Ausgaben zur Verfügung.

 

6. Welche Pläne verfolgt das Jugendamt mit den Haushaltsmitteln im Titel 67132 "Fallunspezifische Arbeit und Fallteamarbeit"?

Der Titel 67132 - Fallunspezifische Arbeit und Fallteamarbeit - wurde auf Initiative der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung eingerichtet und dient landesweit zur Umsetzung von Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe. Sowohl das Konzept „fallunspezifische Arbeit“ als auch „Fallteams“ als kollegiale Einzelfallbesprechung mit Teilnahme freier Träger sind verbindliche Elemente der landesweit eingeführten Sozialraumorientierung.

Aus dem Titel wird die Teilnahme der freien Träger der Hilfen zur Erziehung im Fallteam in den Regionalen Diensten finanziert - Fallteamarbeit.

Fallunspezifische Arbeit: es werden 8 Netzwerke für Familien in besonders belasteten Gebieten (Kinderhaus Berlin-Brandenburg; Neues Wohnen im Kiez, EJF, Starke Brücken, KJHV; RBO; AWO) unterstützt. Es werden Maßnahmen der Frühen Hilfen im Rahmen der Bundesinitiative verstärkt (Familienangebote des RBO). Es werden Mittel ausgereicht, um besondere sozialräumliche Angebote und/oder Methoden zu unterstützen wie z.B. sozialpädagogische Arbeit mit vietnamesischen Eltern.

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