Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0213/VIII

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

1.    Welche baulichen Aktivitäten oder Veränderungsplanungen am REWE-Markt in der Ribnitzer Straße sind dem Bezirksamt bekannt?

Dem Bezirksamt wurden bisher keine Planungen des Eigentümers bzw. der Nutzer am Standort des Nahversorgungszentrums Ribnitzer Straße bekanntgegeben.

2.    Wie bewertet das Bezirksamt eine mögliche Entwicklung, wonach REWE seinen bestehenden Markt erneuert und hierzu auch Wohnungsbau ("auf dem Dach") schafft?

Die bauliche Entwicklung des Standortes ist aus stadtplanerischer Sicht grundsätzlich vorstellbar. Allerding kann die Zulässigkeit eines derartigen Vorhabens nur anhand eines konkreten Vorhabens mit prüf- und beurteilungsfähigen Unterlagen erfolgen.

Ob dieser Standort, der durch seine Nutzung als Nahversorgungsstandort geprägt wird, das Potential für darüber hinausgehende Nutzungsarten hat, soll mit der Rahmenplanung für die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen im Grundsatz geklärt werden.

Sofern dieser Standort als eine Ergänzungsfläche für eine Wohnnutzung ermittelt wird, ist insbesondere zu prüfen, ob zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse die notwendigen Aufenthalts- und Freiflächen nachgewiesen werden können und der aus der Wohnnutzung resultierende Infrastrukturbedarf gedeckt werden kann.

3.    Wie lassen sich solche Gedankenspiele oder Bauanträge in den Prozess der Rahmenplanung für das Ostseeviertel einfügen?

Die Rahmenplanung ist nicht nur für das Ostseeviertel beauftragt worden, sondern für die gesamte Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen.

Es soll ein Zielkonzept erarbeitet werden, das sowohl der städtebaulich-historischen Bedeutung und den besonderen Qualitäten der Großsiedlung, als auch dem steigenden Bedarf nach Wohnungen, sozialer Infrastruktur und qualitätsvollen Freiräumen Rechnung trägt. In den Planungsprozess sollen alle fachlichen Belange und die bekanntgegebenen Interessen der Eigentümer- und der Bewohnerschaft einbezogen werden.

Die Öffentlichkeit wird über eine geplante Beteiligung im Internet sowie über zwei gebietsbezogene (östlich und westlich der Bahntrasse) Standortkonferenzen in den Planungsprozess eingebunden. Dabei können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Gedankenspiele wie das hier beschriebene einbringen.

Die Mitglieder der Ausschüsse Stadtentwicklung und Mieterschutz und Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen können ihre Gedankenspiele im für Oktober geplanten Vorbereitungstermin zu den Standortkonferenzen einbringen.

4.    Wann und wie werden die bezirklichen Gremien und die Anwohner über entsprechende Bauaktivitäten informiert?

Die bezirklichen Gremien werden über die Planungen bzw. den Bauantrag zeitnah bei Bekanntwerden von Bauabsichten seitens des Eigentümers in der Sitzung des zuständigen Ausschusses informiert. Das Stadtentwicklungsamt weist in Anwendung von § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Bauherren auf ein durchzuführendes Mindestmaß an Beteiligung der Öffentlichkeit dringlich hin.

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