Kleine Anfrage Martin Schaefer - KA/0208/VIII

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.    Durch welche Verkehrswege sind die Lichtenberger Gewerbegebiete jeweils an welche übergeordneten Straßenverbindungen angebunden?

2.    In welchen Fällen führen die beschriebenen Verkehrswege durch Wohngebiete?

3.    Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt vor, den Wirtschaftsverkehr aus den Wohngebieten heraus zu halten oder nachträglich so umzulenken, dass Anwohner keine Lärmemission durch den Verkehrsfluss in oder aus Gewerbegebieten hinnehmen müssen?

4.    Was unternimmt das Bezirksamt, um solche übergeordneten Maßnahmen einzufordern?

5.    Welche (Gewerbe-)Verkehrsplanungen im bezirklichen Verkehrswegenetz sieht das Bezirksamt als notwendig an, um den Bedarfen des wachsenden Bezirks gerecht zu werden?

6.    Welche Maßnahmen im übergeordneten Verkehrsnetz schätzt das Bezirksamt als notwendig ein, um den Anforderungen an den wachsenden Bezirk gerecht zu werden?

  

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:

 

Zu 1.

Das Gewerbegebiet zw. Landsberger Allee und Bornitzstr. sowie zw. Vulkan-/ Ruschestr. u. Siegfriedstraße ist über die Siegfried- u. Vulkanstr. sowie die Straße Am Wasserwerk an die übergeordnete Landsberger Allee und über die Ruschestraße an die übergeordnete Frankfurter Allee angeschlossen. Über die Herzberg- und Josef-Orlopp-Str. ist die übergeordnete Möllendorffstr. erreichbar.

Das Gewerbegebiet an der Marzahner Str. und Gehrenseestr. ist über die Marzahner Straße an die übergeordnete Rhinstr. und über die Gehrenseestr. und Hohenschönhauser Str. an die übergeordnete Ahrensfelder Chaussee angeschlossen

Das Gewerbegebiet an der Ferdinand-Schultze-Str. und der Gärtnerstr. ist über die Ferdinand-Schultze-Str. an die übergeordnete Landsberger Allee und über die Gärtnerstr. an die übergeordnete Rhinstr. angeschlossen.

Das Gewerbegebiet an der Hohenschönhauser Str. (Falkenberg) ist über diese Straße an die übergeordnete Ahrensfelder Chaussee angeschlossen.

Das Gewerbegebiet an der Köpenicker Chaussee und am Blockdammweg ist über den Blockdammweg an die übergeordnete Köpenicker Chaussee angeschlossen.

Das Gewerbegebiet an der Darßer Str. liegt bereits an einer übergeordneten Straße.

Das Gewerbegebiet an der Pablo-Picasso-Str./ Zu den Krugwiesen ist über die Pablo-Picasso-Str. an die übergeordnete Falkenberger Chaussee bzw. über die Hohenschönhauser Str. an die übergeordnete Ahrensfelder Chaussee angeschlossen.

Das Gewerbegebiet Freienwalder Str./ Bahnhofstr. /Genslerstr. ist über die Freienwalder- und Bahnhofstr. an die übergeordnete Konrad-Wolf-Str. und über die Genslerstr. an die übergeordnete Landsberger Allee angeschlossen.

 

Zu 2.

Der Verkehr wird von den Gewerbegebieten überwiegend auf örtlichen oder überörtlichen Hauptverkehrsstraßen auf die nächst höhere Straßenkategorie geleitet. Das einzige Gewerbegebiet, das nicht selber an einer Hauptverkehrsstraße oder an einer reinen Gewebestraße liegt, ist das Gewerbegebiet an der Freienwalder Str., so dass die Erschließung durch untergeordnete Straßen mit Wohnbebauung erfolgt. Allerdings befindet sich auch an Hauptverkehrsstraßen Wohnbebauung. Eine Erschließung von Gewerbegebieten durch reine Wohnstraßen gibt es im Bezirk Lichtenberg nicht.

 

Zu 3.

Durch Hinweisschilder bzw. Wegweisungen kann man versuchen, den Gewerbeverkehr zu den Gewerbegebieten über Straßen mit geringer Wohnbebauung zu leiten. Andere verkehrliche Einschränkungen oder bauliche Maßnahmen sind kaum durchsetzbar, da der Gewerbeverkehr von den Gewerbegebieten direkt auf Hauptverkehrsstraßen geleitet wird, die für alle zugelassenen Fahrzeuge befahrbar sein müssen. 

 

Zu 4.

Da die Gewerbegebiete im Bezirk verstreut liegen, wird das Erfordernis nach übergeordneten Maßnahmen hinsichtlich des Gewerbeverkehrs nicht gesehen. Der Schwerverkehrsanteil beläuft sich nach den Zählungen der Senatsverwaltung auf den Hauptstraßen Berlins auf ca. 5 bis 7 % und ist damit vergleichsweise gering.

 

Zu 5.

Der Bezirk im Ganzen und das SGA im Besonderen hat keinen Verkehrsplaner. Die Verkehrsplanung liegt in der Zuständigkeit von SenUVK.

  

Zu 6.

Der Bau der TVO könnte eine Entlastung der Treskowallee und der Straße Am Tierpark bringen.

Eine Umfahrung des Dorfes Malchow würde dieses beruhigen, den Verkehrslärm unter Umständen in andere Bereiche tragen. Eine solche Maßnahme müsste genauer untersucht werden. Ähnlich verhält es sich mit einer Verbindung von der Egon-Erwin-Kisch-Str. zur B 2 entlang des Eisenbahnaußenringes.

Die Weiterführung des Stadtautobahnrings würde zwar punktuell an den Anschlussstellen mehr Verkehr erzeugen aber zu einer Verkehrsreduzierung in den parallel verlaufenden Hauptstraßen führen.

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