Anwendung der Abweichung von den Einkommensgrenzen beim WBS

Kleine Anfrage Benjamin Hulder - KA/0253/VIII

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

1. In wie vielen Fällen konnte das Bezirksamt Wohnberechtigungsscheine mit den neuen Abweichungskriterien (60% bzw. 80% über Bundeseinkommensgrenze) seit Januar 2018 ausstellen?

2. Wie lange dauert die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnberechtigungsscheine derzeit durchschnittlich und welche Bearbeitungsdauer strebt das Bezirksamt für diese Anträge an?

3. Gibt es Unterschiede im Antragsverfahren oder bei der Bearbeitung für die unterschiedlichen Förderstufen des Wohnberechtigungsscheins nach den drei Berliner Einkommensgrenzen?

4. Welche Möglichkeiten der Beschleunigung ergeben sich durch die Digitalisierung und mit welcher Priorität ist das Verfahren geplant?

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

Zu Frage 1:
Für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.11.2018 wurden vom Wohnungsamt Lichtenberg insgesamt 23 Wohnberechtigungsscheine mit den neuen Abweichungskriterien erstellt.

Zu Frage 2:
Aktuell dauert die Bearbeitung von Anträgen auf einen Wohnberechtigungsschein durchschnittlich 6 Wochen. Bei vollständig eingereichten Anträgen werden diese teilweise in nur 2 bis 3 Wochen bearbeitet.
Es wird angestrebt, die Bearbeitungszeiten weiter zu verkürzen. Dies ist jedoch abhängig von der Mitwirkung der Antragstellenden, da bei einer Nachforderung von für die abschließende Bearbeitung notwendigen fehlenden Unterlagen eine Frist von 2 bis 3 Wochen einzuräumen ist.

Zu Frage 3:
Es gibt keinerlei Unterschiede weder im Antragsverfahren noch bei der Bearbeitung der Anträge für unterschiedliche Förderstufen.

Zu Frage 4:
Für das Politikfeld „Bürgerdienste“ ist der Steuerungsdienst des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf federführend für das Geschäftsprozessmanagements zuständig.
Hierfür wurde berlinweit eine AG GPM/Digitalisierung Bürgerdienste gegründet, die auf Grundlage von III. Nr. 2 der Anlage zu § 37 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (Zuständigkeit bezirklicher Steuerungsdienste für Geschäftsprozessmanagement) in Verbindung mit den Beschlüssen 28/2017 (bezirkliche Politikfeldzuweisung zur Umsetzung des Geschäftsprozessmanagements) und 04/2018 (Praxisleitfaden Geschäftsprozessmanagement) des IKT-Lenkungsrats arbeitet.
Die AG GPM/Digitalisierung Bürgerdienste ist in Umsetzung von § 10 Abs. 2 Satz 1 und § 10 Abs. 4 des Berliner E-Government-Gesetzes für die Dokumentation, Analyse, Optimierung und die Initiierung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen der Ämter für Bürgerdienste zuständig.
Von der AG GPM/Digitalisierung Bürgerdienste wurden bereits diverse Digitalisierungsmöglichkeiten verschiedener Fachbereiche des Amtes für Bürgerdienste initiiert. Als eines der nächsten Anliegen wird das sogenannte „eWohngeld“, also die Digitalisierungsmöglichkeiten bei der Antragstellung und Bearbeitung von Wohngeldanträgen, untersucht. Wann das WBS-Verfahren im Hinblick auf eine Digitalisierung betrachtet wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

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