Kleine Anfrage von Thomas Drobisch - Drucksache KA/0370/VIII
Die B.Z. berichtete in einem Artikel vom 20.11.2019 über ein Gerichtsverfahren wegen der Vernachlässigung von Kindern, zu dem eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Lichtenberg geladen war.
Die B.Z. schreibt: „Die Zeugin vom Jugendamt darf vor Gericht nur aussagen, wenn die Mutter ihre Zustimmung gibt! Das Jugendamt beruft sich auf das `Datengeheimnis`.“
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Auf welche gesetzlichen Grundlagen beruft sich das Jugendamt, die Mitarbeiter an der Aussage in einem Strafverfahren hindern?
- Sollte der Artikel den Sachverhalt richtig interpretieren: Sind weitere Fälle bekannt, in denen derartige Aussagehindernisse dazu führen, dass Kindeswohlgefährdung nicht geahndet werden kann und welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, dem entgegenzuwirken?
Link zum Artikel:
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/kinder-vernachlaessigt-staatsanwalt-muss-anklage-gegen-mutter-fallenlassen