Kleine Anfrage von Thomas Drobisch - Drucksache KA/0370/VIII  

 Die B.Z. berichtete in einem Artikel vom 20.11.2019 über ein Gerichtsverfahren wegen der Vernachlässigung von Kindern, zu dem eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Lichtenberg geladen war.

 

Die B.Z. schreibt: Die Zeugin vom Jugendamt darf vor Gericht nur aussagen, wenn die Mutter ihre Zustimmung gibt! Das Jugendamt beruft sich auf das `Datengeheimnis`.“

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Auf welche gesetzlichen Grundlagen beruft sich das Jugendamt, die Mitarbeiter an der Aussage in einem Strafverfahren hindern?

 

  1. Sollte der Artikel den Sachverhalt richtig interpretieren: Sind weitere Fälle bekannt, in denen derartige Aussagehindernisse dazu führen, dass Kindeswohlgefährdung nicht geahndet werden kann und welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, dem entgegenzuwirken?

  

Link zum Artikel:

 

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/kinder-vernachlaessigt-staatsanwalt-muss-anklage-gegen-mutter-fallenlassen


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