Mündliche Anfrage von Benjamin Hudler - DS/1810/VIII  

In der BVV am 18.06.2020 gab der zuständige Bezirksstadtrat für die Bearbeitung der Bebauungsplanverfahren bekannt, dass das Bezirksamt die Priorität der Bearbeitung der Verfahren auf die Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur lege.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Welche Auswirkungen hat diese Prioritätensetzung hinsichtlich der Verfahrensdauer von Bebauungsplanverfahren im Bereich Wohnen und soziale Infrastruktur und wie sind davon Verfahren außerhalb dieser Priorität, also beispielsweise für den Bau von wirtschaftlichen Neuansiedlungen betroffen?

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