Kleine Anfrage von Benjamin Hudler - KA/0146/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie weit ist der Verschnitt von Bäumen und Sträuchern innerhalb des Sommerrodungsverbotes zulässig?
2. Inwieweit könnte der Schutzzweck artenschutzrechtlicher Regelungen gegen eine Zulässigkeit von Bau- und Strauchverschnitt während des Sommerrodungsverbotes sprechen?3. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt gegen den Verschnitt von Bäumen und Sträuchern während des Sommerrodungsverbotes vorzugehen und diesen einzudämmen?
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