Drucksache - DS/0895/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die neuen Mietverträge mit Trägern zukünftig so gestaltet werden können, dass die Einhaltung einfach zu kontrollieren ist, z. B. durch ausschließliche Leistung von regulären Mietzahlungen und Schönheitsreparaturen durch die Träger.

Begründung:

Träger wurden in der Vergangenheit von Mietzahlungen befreit. Im Gegenzug sollten Wartung und Instandhaltung etc. durchgeführt werden. Wie der aktuelle Sanierungsstau deutlich macht, hat sich diese Form der Vertragsgestaltung nicht bewährt. Es muss sichergestellt werden, dass Immobilien nicht verfallen und langfristig nutzbar bleiben, z. B. für die Kinder- und Jugendarbeit.

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