Drucksache - DS/1016/IX  
 
 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Eigentümer gegenüber darauf hinzuwirken, dass das Gelände um das Papenpfuhlbecken mit Zäunen durchgängig gesichert ist.

Begründung:

Der Zugang zum Gelände am Papenpfuhlbecken ist nicht durchgängig gesichert. Solch ein Gelände ist gerade für Kinder ein interessantes Gelände zum Spielen, allerdings birgt das ungesicherte Becken auch Gefahren. In den vergangenen Jahren ist hier zumindest ein Mensch im Becken ertrunken. Da dieses Becken nicht ausreichend gesichert ist und auch von der Umgebung schwer einsehbar ist, besteht hier eine unmittelbare Gefahr für spielende Kinder.

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