Gericht macht Notwendigkeit für politische Verantwortung deutlich

Hudler: BVV muss ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner aktuellen Entscheidung der Beschwerde von Bezirksstadtrat Kevin Hönicke stattgegeben und ihm die Führung der Amtsgeschäfte vorerst wieder erlaubt. Das Bezirksamt hat nunmehr erklärt, das Disziplinarverfahren mit aller Klarheit führen zu wollen.

Die bis jetzt bestehenden zwingenden Gründe für das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte durch ihn, nämlich in erster Linie die bestehende Verdunkelungsgefahr (so das Oberverwaltungsgericht), spielen durch die Veröffentlichung und Berichterstattung in der Presse nun keine Rolle mehr.

Benjamin Hudler, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Lichtenberg, weist in diesem Zusammenhang auf die Wirkung des Urteils hin: "Das Gericht hat in seiner Veröffentlichung auf die Stellung der Mitglieder des Bezirksamtes hingewiesen. Dies nimmt in besonderer Weise die Bezirksverordnetenversammlung als Wahl- und Kontrollorgan des Bezirksamtes in die Pflicht. Alle politischen Akteure im Bezirk müssen nach der Gerichtsentscheidung nun Klarheit darüber schaffen, welches Arbeitsklima sie für die Arbeit des Bezirksamtes mit seinen knapp 2200 Mitarbeitenden für angemessen halten. Die hierfür notwendigen Entscheidungen sind politisch möglich. Aufgrund des Urteils ist die Übernahme politischer Verantwortung unausweichlich."

Die CDU-Fraktion dankt den Mitarbeitenden des Bezirksamtes, die seit Monaten die Außenwirkung ihres Arbeitgebers und dessen öffentliche Beschädigung wahrnehmen, für ihre professionelle und loyale Arbeit für die Menschen in Lichtenberg.

"Die CDU-Fraktion ist entschlossen, die ihr möglichen Schritte für eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre im Bezirksamtskollegium zu tun und lädt in diesem Sinne alle politischen Akteure im Bezirk ein, die eigene Verantwortung für die aktuellen Verhältnisse zu reflektieren", so Hudler abschließend.

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