Schnelltests für freiberuflich Tätige im medizinischen Bereich

Drucksache - DS/1992/VIII 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen medizinischer Verordnungen freiberuflich Tätige vom Senat kostenlose Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt bekommen. Hierzu sollte auch ein Leitfaden für den Umgang mit den Tests und etwaigen positiven Ergebnissen entwickelt und den Schnelltests als Kurzform beigelegt werden.

Begründung:

Die Ausstattung mit Schnelltests kann Unsicherheiten im Arbeitsalltag verringern. Vor allem in Berufsfeldern wie Podologie, medizinische Massage, Hebamme, medizinisch verordnete Krankengymnastik, Logo- und Ergotherapie uvm., die auf engen Kontakt mit Kundinnen und Kunden angewiesen sind, ist es unerlässlich, den Mitarbeitenden mehr Sicherheit im Rahmen der Pandemieeindämmung zu geben. Schnelltests, die in vielen Einrichtungen bereits im Einsatz sind, können hierfür einen sinnvollen Beitrag leisten.

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