Drucksache - DS/0563/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 
Das Bezirksamt wird ersucht, die vier städtebaulichen Erhaltungssatzungen für die Hohenschönhauser Dörfer, die Siedlung Paul-König-Straße, den Kaskelkiez und das Karlshorster Prinzenviertel mit Blick auf die Anforderungen modernen Bauens kritisch zu überprüfen. Insbesondere sollen Klauseln hinterfragt und überholt werden, die den energetischen Ausbau oder die Installation nachhaltiger Energiegewinnungstechnik verhindern könnten.
 
Ziel soll dabei bleiben, die gewachsene städtebauliche Formung der Erhaltungsgebiete und den jeweiligen Gebietscharakter zu erhalten.
 
Begründung:
 
Die heute geltenden Lichtenberger Erhaltungsverordnungen sind in den Jahren 1993 bis 2001 erstellt worden und entsprechen jeweils den damaligen Notwendigkeiten. Eine Evaluation dieser bis zu 25 Jahre alten Verordnungen erscheint jedoch mittlerweile angezeigt. Dabei ist zu prüfen, welche Regelungen nicht mehr den heutigen städtebaulichen und denkmalschützerischen Anforderungen entsprechen und sich hinderlich auf die Entwicklung der Gebiete auswirken, und welche beibehalten werden müssen. Ziel dabei ist es, sowohl den erhaltenswerten Charakter der betroffenen Gebiete zu schützen als auch unnötig hinderliche Regelungen anzupassen. 

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