Bezirkliches Bündnis für Wohnen

Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0153/VIII

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

1. Welche Aufgabe hatte das bezirkliche Bündnis für Wohnen, welches zwischen 2012 und 2016 arbeitete?

Dies ist in der Präambel der im Jahr 2012 geschlossenen Bündnisvereinbarung festgehalten, die der BVV vorliegt. Dort heißt es:

Mit dem „Bündnis für Wohnen“ sollen optimale Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Neubauvorhaben, sowohl für die Schaffung von bezahlbarem Miet-Wohnraum als auch im Eigentumsbereich im Bezirk Lichtenberg gesichert werden.

2. Wer war Mitglied im Bündnis für Wohnen?

Das Bündnis hatte folgende Gründungsmitglieder:

·         Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

·         Ulrich & Lakomski GbR

·         HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH

·         KMLK GmbH

·         LABORGH Investment GmbH

·         Moritz Gruppe GmbH

·         NCC Deutschland GmbH (heute BONAVA Deutschland GmbH)

·         Wohnungsbaugenossenschaft „Neues Berlin“

·         Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG

Bis zum Ende der Vertragslaufzeit sind folgende Mitglieder hinzugekommen:

·         Papendieck, Rade + Partner

·         EJF gAG

3. Welche Vorteile ergaben sich für den Bezirk aus der Arbeit des Bündnis für Wohnen?

Für den Bezirk war mit dem Bündnis für Wohnen ein Forum geboten, in dem die Vielzahl von bezirklichen Belangen mit der Wohnungswirtschaft besprochen werden konnten, für die es keine formelle Rechtsgrundlage gab. Dazu gehört zum Beispiel die Schaffung von Wohnraum für verschiedene besondere Bedarfsgruppen (mobilitätseingeschränkte Menschen, Träger, einkommensschwache Menschen, Feuerwehrleute etc.), Miethöhen, Wohnumfeldverbesserungen usw. Ohne das Bündnis für Wohnen hätte es für viele Anliegen der BVV und des Bezirksamtes an die Lichtenberger Wohnungswirtschaft keine konkreten Ansprechpartner gegeben.

Auch hat die Kommunikation der Bezirksamtsmitglieder und Amtsleitungen mit der Wohnungswirtschaft durch die Zusammenarbeit im Bündnis verbessert, wodurch sich in Einzelfällen die Abläufe vereinfacht und die Verfahrensdauern verkürzt haben. Dies ist insofern für den Bezirk vorteilhaft, da die Schaffung von Wohnraum als erklärtes Ziel der Lichtenberger Stadtentwicklungspolitik damit beschleunigt wurde.

Auch liegt die Mietenentwicklung in den Beständen der Bündnismitglieder unterhalb der allgemeinen Marktentwicklung.

4. Welche Vorteile ergaben sich für Bauinvestoren aus dem Bündnis für Wohnen?

Die Vorteile ergeben sich aus der Bündnisvereinbarung. Darin heißt es u.a. unter Punkt 2.3.4:

·         Prüfverfahren von Bauvorbescheiden und Bauanträgen zu Wohnungsbauvorhaben in Abhängigkeit von Größe und Komplexität vorrangig bearbeitet werden.
Die Koordination für die Genehmigungsprozesse nimmt die Leiterin des Stadtentwicklungsamtes Lichtenberg wahr.

·         Bebauungsplanverfahren für Wohnungsneubau, ggf. auch die Unterstützung von vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Priorität haben.

·         im Rahmen von Bauantragsverfahren nach § 34 Bau GB eine abgestimmte Kommunikation zwischen Bezirksamt und Antragsstellern erfolgt.

5. Warum wurde das Bündnis nach 2016 nicht weiter geführt?

Das Bündnis für Wohnen wurde weitergeführt und ist am 1. März 2018 unterzeichnet worden. Der Wortlaut ist der Anlage zu entnehmen.

6. Welche Gründe lassen Verhandlungen über ein neues Bündnis für Wohnen seit nunmehr eineinhalb Jahren andauern?

Das Bezirksamt hat im April 2017 die Mitglieder des Bündnisses für Wohnen Lichtenberg zur Fortsetzung des Bündnisses für Wohnen eingeladen und über eine neue Vereinbarung mit ihnen beraten. 

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