Artenschutz beim Abriss der Kleingartenanlage an der Wallensteinstraße

Kleine Anfrage von Paul Couque-Castelnovo - KA/0369/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
 
1. Welches Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren musste für die augenscheinliche Beräumung der Kleingartenparzellen an der Wallensteinstraße durchlaufen werden?
 
2. Wurden dem Eigentümer vor Abriss der bestehenden Anlagen Auflagen im Sinne des Arten- und Naturschutzes gemacht? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
 
3. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt vom Eigentümer Ausgleichsmaßnahmen für evtl. zerstörte Habitate oder Biotope einzufordern und gibt es ggf. die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen?
 
4. Wurden auf den beräumten Grundstücken Bäume gefällt, für die es eine Genehmigung bedurft hätte und wann wurde diese Genehmigung auf welcher Grundlage erteilt?
 
5. Welche Ergebnisse liegen dem Bezirksamt hinsichtlich des Arten- und Naturschutzes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung der Kleingartenanlagen zwischen Wallensteinstraße und Walkürenstraße vor?
 
6. Welche weiteren Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hinsichtlich arten- oder naturschutzrechtlich relevanter Situationen im o.g. Plangebiet vor? 

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