Wohnungsbaupotenziale im Rahmen von B-Planverfahren an verbindlich zugesagte Ressourcen für Schulen und Kitas knüpfen

Drucksache - DS/0623/IX   

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Potenziale für neue Wohnungsbauvorhaben im Rahmen von Bebauungsplanverfahren nur zu erschließen bzw. zu benennen, wenn von Seiten des Landes die benötigten Ressourcen für die mit diesen Vorhaben einhergehenden Infrastrukturbedarfe wie Schulen, Kitas, ÖPNV, Grün-, Spiel und Sportflächen verbindlich zugesagt und vereinbart wurden.

Dies soll bereits bei den Aufstellungsbeschlüssen im Rahmen der Ziele erfolgen. 

Begründung:

Neuer Wohnraum führt auch zu neuen Infrastrukturbedarfen. In den letzten 5 Jahren wurden neue Wohnbauvorhaben insbesondere durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften umgesetzt. Die Ressourcen für die daraus folgenden Infrastrukturbedarfe wie Schul- und Kitaplätze wurden allerdings viel zu oft verschoben und Schulneubauten oder Sanierungen verzögert. Zukünftig muss hier eine klare Priorisierung auf der Entstehung der notwendigen Infrastruktur liegen. Dies soll im Rahmen der Bebauungsplanverfahren angegangen werden. 

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