Entwicklung Eckgrundstück Wallensteinstraße / Sangeallee

Kleine Anfrage Benjamin Hudler - KA/0306/VIII

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

     1.   Ist dem Bezirksamt der Eigentümer der Fläche zwischen     Wallensteinstraße und Sangeallee ("Wäldchen", westlich Sangeallee) bekannt und steht es mit diesem über Entwicklungspotentiale der Fläche in Verbindung?

Das Bezirksamt nimmt an, dass es sich bei der o. g. Fläche um das 2.231 m² umfassende Flurstück 239 aus der Flur 210 der Gemarkung Lichtenberg handelt. Im Amtlichen Liegenschaftskataster ist noch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH als Eigentümerin eingetragen. Von Seiten des Fachbereichs Stadtplanung gab es bezüglich des o. g. Grundstücks im August 2016 das letzte Mal einen Kontakt zu der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH, als diese um eine planungsrechtliche Auskunft gebeten hat. In der Auskunft wurde mitgeteilt, dass sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf der betreffenden Fläche gemäß § 34 BauGB beurteilt und hiernach eine mit der Umgebung verträgliche Bebauung denkbar wäre.

 

 

       2.    Wie geht das Bezirksamt gegen die offenkundige Vermüllung des Grundstückes entlang der Durchwegung vor und welche Maßnahmen wurden gegen diese Verdreckung ergriffen?

Grundsätzlich bestehen keine Möglichkeiten, eine bloße Vermüllung eines Grundstückes mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu beseitigen. Hierfür müssten von dem vermüllten Grundstück Gefahren für die Öffentlichkeit ausstrahlen, wie zum Beispiel Rattenbefall, selbstentzündliche Stoffe oder Emissionen ins Grundwasser. Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

Dennoch steht es jedem Bürger und jeder Bürgerin frei, sich beim Grundstückseigentümer (der Rechtsnachfolger des Liegenschaftsfonds ist die BIM) über den Zustand des Grundstückes zu beschweren.

3.    Wie bewertet das Bezirksamt mögliche Entwicklungen des Grundstückes zu

a)    einer öffentlichen Grünfläche mit einem Spielplatz,

b)    einer Wohnbebauung,

c)    einer gewerblichen Nutzung,

d)    einer Stellplatznutzung?

Gemäß dem letzten Stand des Sozialen Infrastrukturkonzeptes Lichtenberg (SIKo) wird das o. g. Grundstück als eine bestätigte Fläche geführt, die sich für eine künftige Kita- oder Spielplatz-Nutzung eignen würde. Das Jugendamt hat hierfür einen entsprechenden Fachbedarf angemeldet. Von Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes wurde kein Fachbedarf für eine öffentliche Grünfläche angemeldet. Eine Wohnbebauung oder eine Stellplatznutzung kommt für das Grundstück nach gegenwärtigem Stand nicht in Frage.

  4.    Wie wird sich das Bezirksamt um die bauliche Entwicklung des Grundstückes bemühen?

Das Bezirksamt bemüht sich zurzeit darum, das Grundstück für eine Kita- oder Spielplatznutzung zu sichern. Eine bauliche Entwicklung wird derzeit allenfalls im Zusammenhang mit diesen beiden Nutzungsoptionen angestrebt.

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