Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Neuzeller Weg im Bereich der Kreuzung zur Drossener Straße verkehrsrechtliche Maßnahmen, insbesondere die Einrichtung eines einseitigen Parkverbots im unmittelbaren Kreuzungsbereich, möglich sind.
Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob eine entsprechende Beschilderung oder Markierung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen würde.
Begründung:
Im Bereich des Neuzeller Weges existiert kein ausgebauter Gehweg. Fußgänger bewegen sich daher regelmäßig auf der Fahrbahn. Da entlang der Straße beidseitig Fahrzeuge parken und vor den Einfamilienhäusern lediglich schmale Grünstreifen vorhanden sind, wird der verfügbare Verkehrsraum zusätzlich eingeengt.
Dies führt dazu, dass Fußgänger – insbesondere Familien mit Kindern oder Personen mit Kinderwagen – nur eingeschränkt ausweichen können. Ein einseitiges Parkverbot könnte hier zu einer deutlichen Verbesserung der Situation beitragen.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass parkende Fahrzeuge im Bereich der Kreuzung Neuzeller Weg / Drossener Straße in Richtung Hansastraße die Übersichtlichkeit beeinträchtigen können. Vergleichbare Parkregelungen bestehen bereits in der näheren Umgebung, etwa in der Drossener Straße vor dem Café.
Da das Verkehrsaufkommen insgesamt eher gering ist, erscheint eine Prüfung durch das Bezirksamt sinnvoll, um zu klären, ob und in welchem Umfang verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erforderlich sind.
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