Neue Regeln, neue Wege: Das Mobilitätsgesetz entdeckt Rummelsburg
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen und sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, entlang der südlich verlaufenden zweispurigen Hauptstraße in Rummelsburg eine reine Fahrradspur auf dem von der Fahrbahn baulich getrennten Seitenweg einzurichten und diesen für Fußgänger zu sperren.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob nach den Vorgaben des neuen Berliner Mobilitätsgesetzes und den aktuellen Regelwerken eine Radverkehrsführung auch in den Abschnitten umgesetzt werden kann, in denen die bislang geforderte Breite von vier Metern aufgrund von punktuellen Bäumen oder einer Hausvorstreckung nicht durchgängig vorhanden ist.
Die Planung soll den Bedürfnissen von Kindern als besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer und ihren Weg zur Schule an der Georg-Löwenstein-Straße berücksichtigen.
Sollte die o.g. Maßnahme möglich sein, ist der Verlauf der bisherigen Fahrradstraße zu streichen.
Begründung:
Nach bisherigem Mobilitätsgesetz war für eine sichere Radverkehrsführung zum Überholen und Begegnen eine Mindestbreite von 4 m erforderlich. Parallel zur zweispurigen Hauptstraße verläuft jedoch bereits ein rund 4 m breiter Geh- und Radweg bis Oberschöneweide, der bislang aufgrund punktueller Engstellen durch Bäume und eine Hausvorstreckung nicht berücksichtigt wurde.
Stattdessen wurde eine Fahrradstraße auf einem kurzen Abschnitt der Hauptstraße geplant. Dies würde zur Einhaltung der erforderlichen Breite den Wegfall von rund 50 Parkplätzen erfordern.
Mit der Novellierung des Berliner Mobilitätsgesetzes sind punktuelle Engstellen zulässig, sofern die Verkehrsfunktion und Verkehrssicherheit gewährleistet bleiben. Der vorhandene Weg könnte daher zu einer baulich von der Hauptstraße getrennten Radspur ausgebaut, für den Fußverkehr entwidmet und mindestens bis zur neuen Grundschule verlängert werden. Bis zur Hildegard-Marcusson-Straße ist dies möglich, da parallel ein leistungsfähiger Gehweg vorhanden ist.
Dadurch könnten die Belange des Radverkehrs berücksichtigt werden, ohne in den ruhenden Verkehr einzugreifen. Die Maßnahme verbessert die Verkehrssicherheit und ermöglicht eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmenden.
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