Kleine Anfrage von Gregor Hoffmann - KA/0317/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Welche Maßnahmen werden vom Bezirksamt eingeleitet, um die Voraussetzungen für kürzere Laufzeiten und schnellere Bearbeitungszeiten im Aufgabenfeld der Bürgerdienstleistungen (Amt für Bürgerdienste) zu erreichen?
2. Sind Zielvereinbarungen geplant, die die Ämter verpflichten, innerhalb eines definierten Servicestandards an durchschnittlicher Laufzeit ihre Leistungen zu erbringen?
Wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Schritte sind erforderlich, um bei den Leistungen des Standesamtes zu einem Standard von unterhalb von 3 Tagen nach Abtragstellung insbesondere für Geburts- und Sterbeurkunden zu kommen und welche Hürden sind in den Ämtern ausgemacht worden?
4. Gibt es gesetzliche Regelungen, die eine zügigere Leistungserbringung verhindern?
Wenn ja: Welche Änderung brächte hier einen Fortschritt?