Drucksache - DS/0953/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Standortbindung für abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder auszuweiten und mit den einschlägigen Anbietern geschützte Bereiche zu vereinbaren, wo diese Geräte abgestellt werden können. Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche soll das dauerhafte Abstellen der Fahrzeuge sanktioniert werden.
Begründung:
Immer häufiger werden E-Scooter, aber auch günstige Leihfahrräder bunt auf Gehwegen oder vor Zufahrten abgestellt. Dies nimmt teilweise Züge an, in denen Nutzende die Fahrzeuge so platzieren, dass ein Durchkommen für körperlich eingeschränkte Personen unmöglich wird. Hier müssen Nutzer und Anbieter stärker in die Pflicht genommen und die Abstellmöglichkeiten eingeschränkt werden. Erste Schritte für solche Zonen wurden beispielsweise am Rathaus Lichtenberg oder entlang der UBahnhöfe an der Frankfurter Allee bereits gegangen. Weitere sollten nun folgen.
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