Halteverbot auf der Biesterfelder Straße

Drucksache - DS/0962/IX  
 
 
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Halte- und Parkverbot auf der Biesterfelder Straße in Höhe der Niehofer Kurve zu erlassen

Begründung:

Die Biesterfelder Straße wird oft als Umgehungsstraße genutzt, um vom Malchower Weg zur Hauptstraße zu kommen, weshalb auch im Wohngebiet eine relativ hohe Verkehrsdichte herrscht. Die Straße wird ebenfalls von vielen Schülerinnen und Schülern zu Fuß oder mit dem Fahrrad als Schulweg genutzt.

Da in der Kurve häufig geparkt wird, kommt es hier vermehrt zu gefährlichen Situationen, da die Straße durch die parkenden Fahrzeuge nicht einsehbar ist. Nach Informationen von Anwohnerinnen und Anwohnern weichen Fahrzeuge dem Gegenverkehr teilweise über den Gehweg aus.

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