Teilsanierung des Neuzeller Weges

Drucksache - DS/1007/IX  
 
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Mittel zur Teilsanierung des Neuzeller Weges in die kommende Investitionsplanung einzustellen und die nötigen Vorplanungen zur Umsetzung der Maßnahme in die Wege zu leiten.
Die Umsetzung sollte möglichst in Form einer wassergebundenen Wegedecke erfolgen.

Begründung:

Der nördliche Teil des Neuzeller Weges wurde im Zuge einer Sanierungsmaßnahme im Jahr 2021 bereits ertüchtigt. Der südliche Teil ist nach nur leichten Regenfällen durch die massive Ansammlung von Wasser für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht oder nur schwer passierbar. In Wahrnehmung der Fürsorgepflicht insbesondere gegenüber älteren sowie bewegungseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern ist eine Gehwegbefestigung unabdingbar.
Wie die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16135 vom 11. Juli 2023 im Berliner Abgeordnetenhaus ergab, sind zur Sanierung erhebliche Planungsleistungen erforderlich, die Finanzmittel benötigen.

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