Kiezblocks kritisch prüfen - Gerichtsverfahren vermeiden

Drucksache - DS/1067/IX  
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, alle bereits umgesetzten, begonnenen sowie in Planung befindlichen Kiezblockmaßnahmen in Lichtenberg hinsichtlich der einschränkenden Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu überprüfen und offenkundig angreifbare Maßnahmen unverzüglich zurückzunehmen bzw. begonnene Maßnahmen auszusetzen.


Begründung:

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat im Dezember 2023 über den Eilantrag gegen Sperrmaßnahmen eines Kiezblocks in Pankow entschieden und deutlich gemacht, dass “Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen [...] nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden [dürfen].”* 

Eine solche Sperrung liegt seit Dezember 2023 auch in der Stadthausstraße vor und ist auch beispielsweise in der Wönnichstraße (Ecke Einbecker Str.) geplant. Um unnötigen Gerichtsverfahren vorzubeugen, die aufgrund des großen Widerspruchs aus Teilen der Bevölkerung aber vor allem der anliegenden Gewerbetreibenden des Weitlingkiezes zur erwarten wären, kann es klug sein, aktuelle Maßnahmen kritisch zu würdigen und zurückzuführen. Die Pankower Gerichtsentscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass Kiezblocks mit den Maßgaben des Verkehrsrechtes offenkundig nicht übereinstimmen.

 

*https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1401397.php

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