Höhere Verkehrssicherheit für die entstehende Grundschule am Blockdammweg 60-64

Drucksache - DS/1088/IX  
 
 
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für einen Abschnitt des Blockdammwegs vor der neu entstehenden Grundschule am Blockdammweg 60-64 zu implementieren. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll ab Inbetriebnahme der Schule zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr gelten, um die Verkehrssicherheit der Schulkinder während der Schulzeiten zu gewährleisten. Zusätzlich soll ein beleuchteter Fußgängerüberweg von und zur Tramhaltestelle “Blockdammweg” errichtet werden.

Begründung:

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit unserer Kinder auf ihrem Schulweg ist von höchster Priorität. Durch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und eines Fußgängerüberwegs können wir einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit in diesem Bereich leisten.

Näheres hier